In der Pflegefreistellung kam die Kündigung
STEYR. Mit Firmen im Bereich Arbeitskräfteüberlassung gibt es immer wieder arbeitsrechtliche Konflikte. So auch wegen einer jungen Arbeiterin, die an ein Kunststoffunternehmen überlassen war. Als die Frau Pflegefreistellung für ihr Kleinkind in Anspruch nahm, kam es zu Problemen.

Die Arbeiterin informierte sofort ihren Arbeitgeber und legte eine ärztliche Bestätigung für die Pflegefreistellung vor. Anschließend erhielt die Frau am 30. Juni ein mit 23. Juni datiertes Schreiben: Ihr Arbeitsverhältnis war demnach während der Probezeit aufgelöst. Die Arbeiterin wurde rückwirkend zum 23. Juni von der Österreichischen Gesundheitskasse abgemeldet und sie erhielt ihren Lohn auch nur bis zu diesem Tag.
560 Euro nachgezahlt
Die AK Steyr nahm sich des Falls an. Gespräche mit dem Arbeitgeber brachten nichts, erst nach Androhung der gerichtlichen Klage, lenkte das Unternehmen ein und zahlte 560 Euro an Lohn, Urlaubsersatzleistung und anteilige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) nach. Eine Rückdatierung der Auflösung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig.
„Fälle wie dieser und der Erfolg der AK-Experten zeigen einmal mehr, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und Rat bei der nächstgelegenen Bezirksstelle zu suchen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.


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