Vorsicht vor Wildwechsel im Spätsommer und Herbst
BEZIRK/OÖ. Ab dem Spätsommer beginnt die Jahreszeit, in der besondere Vorsicht vor Wildunfällen geboten ist. Der ARBÖ verrät, wie man bei Wildwechsel hinterm Steuer richtig reagiert, und gibt Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen.

Die Ernteaktivitäten auf den Feldern schicken Rehe, Hasen, Wildschweine & Co. auf die Suche nach Nahrung. Dabei kreuzen die Wege der Tiere unweigerlich mit denen der motorisierten Menschen. Hinzu kommen die schlechten Sicht- und Fahrbahnverhältnisse im Herbst. Der ARBÖ warnt daher vor vermehrtem Wildwechsel in Waldgebieten sowie zwischen Feldern und Fluren. Zumeist sollte man in der Morgen- und Abenddämmerung damit rechnen. Damit es dabei nicht zu Kollisionen von Tier und Fahrzeug kommt, gibt der ARBÖ Oberösterreich einige Tipps zur Vermeidung von Unfällen.
Tempo reduzieren
Ganz wichtig: Tempo reduzieren und vorausschauend sowie mit permanenter Bremsbereitschaft durch die Morgen- und Abenddämmerung fahren, gerade im Bereich von Wäldern und zwischen Feldern und Fluren. Unbedingt ausreichend Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten. Sieht man das querende Wild noch rechtzeitig, mehrmals kurz die Hupe betätigen. Keinesfalls Dauerhupen oder mit dem Fernlicht blenden. „Dies irritiert das Wild und es kann passieren, dass es im Schock einfach mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt“, warnt Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des ARBÖ Oberösterreich. Die gefährlichsten Situationen entstehen durch unkontrollierte Ausweich- und Bremsmanöver, bei denen das Auto auf die Gegenfahrbahn gerät. Experten raten, im Zweifel eher einen abgebremsten Zusammenstoß mit dem Wild in Kauf zu nehmen, als hektisch zu reagieren.
Stehen bleiben, Polizei verständigen
Kommt es trotzdem zu einer Kollision, muss wie bei jedem anderen Unfall reagiert werden, erinnert Harruk: „Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, bevor das Fahrzeug verlassen wird, Warndreieck aufstellen und gegebenenfalls verletzten Personen erste Hilfe leisten.“ Die Polizei muss auf jeden Fall verständigt werden. Wer dies verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die Versicherung oder auch den ARBÖ-Sicherheits-Pass, der eine Wildschadenvergütung im In- und Ausland beinhaltet. Selbst wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte, muss die Polizei verständigt werden. „Diese kontaktiert dann den zuständigen Jagdaufseher, der sich mit seinem Jagdhund auf die Suche nach dem Tier macht, um es gegebenenfalls von seinem Leid zu erlösen“, informiert Harruk. Tiere nicht berühren
Ein angefahrenes, verletztes Tier sollte auf keinen Fall berührt werden. Es könnte nochmals zubeißen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes oder verletztes Wild darf auch nicht mitgenommen werden, auch nicht zum Tierarzt, denn ansonsten macht man sich der Wilderei strafbar, was mit Geld- oder Haftstrafen geahndet wird, warnt der ARBÖ. Besteht eine Kaskoversicherung für das KFZ ist es außerdem wichtig, diese vom Unfall in Kenntnis zu setzen. Die für die Versicherung notwendige Bestätigung wird von der Polizei ausgestellt.


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