Holocaust-Verharmloser verurteilt
PUCHENAU/LINZ. Drei Monate bedingt - so lautet das Urteil eines Geschworengerichts gegen einen aus Puchenau stammenden Mann. Der Vertreter der Coronamaßnahmengegner-Szene wurde wegen Holocaustverharmlosung verurteilt.

Schuldig gesprochen wurde der Beschuldigte wegen einem von insgesamt drei abgesetzten Postings auf der Plattform Telegram. Dort hatte er nach Meinung des Gerichts die geplante Einführung der Impflicht „als puren Faschismus“ und als einen „Genozid, vergleichbar mit der Nazi-Zeit“ bezeichnet. Er wurde unter Bedachtnahme vorheriger Strafen zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Der 40-Jährige, der sich bisher in Untersuchungshaft befand, wurde noch am Freitagnachmittag enthaftet.
Prozess mit Verspätung
Der Prozess gegen den Mann fand mit etlichen Monaten Verspätung statt. Er war im August des Vorjahres nicht zu seinem Prozess erschienen und untergetaucht. Im Juli 2023 ging er dann der Polizei bei einer Verkehrsanhaltung ins Netz: Im Wagen hatte er damals die Leiche seiner Ehefrau, die wenige Stunden zuvor gestorben war, und die gemeinsamen drei Kinder.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden