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Eine "Ausreit-Vignette" für den Pfenningberg in Steyregg

Mag. Jacky Stitz, 24.03.2026 15:29

STEYREGG. Was in der Reitregion Mühlviertel (dazu gehören die Reitwege Sterngartl, Kernland und Alm) schon gang und gäbe ist, wird jetzt auch in Steyregg umgesetzt: Um 150 Euro Jahresgebühr kann man sich für das Gebiet Pfenningberg einen „Reit-Erlaubnisschein“ kaufen. Damit können ausgewiesene Wege im Wald hoch zu Ross genutzt werden, die sonst verboten wären. Was es damit auf sich hat, verrät Grundeigentümer Niklas Salm Reifferscheidt im Tips-Talk.

  1 / 4   Jaqueline Stadler aus Hörsching hat ihr Pferd Ray in einem Steyregger Reitstall eingestellt: „Ich liebe es, durch den Wald zu reiten und genieße dabei die Natur. Über den Reit-Erlaubnisschein werde ich mich noch genau informieren“. (Foto: privat)

Reiter, Radfahrer, Spaziergänger, Hundehalter, Jogger: „Der Pfenningberg ist der Hausberg Nummer eins, wenn Linzer ins Grüne wollen und Erholung suchen,“ so Niklas Salm-Reifferscheidt. Dem Jäger und Forstwirt gehört die Forst- und Gutsverwaltung Steyregg. Und somit ein großer Teil des Pfenningbergs. Hier treffen einfach viele Menschen auf ein Fleckchen Natur, weiß der 53-Jährige aus Erfahrung. Denn er ist selbst regelmäßig im Revier unterwegs. 

Dabei hat er schon vieles erlebt. Nicht angeleinte Hunde, die Hasen jagen; Spaziergänger, die mitten durchs hohe Gras stapfen; Radfahrer, die rücksichtslos bergab durch die Botanik rasen; Reiter, die mitten auf den Wegen die Hinterlassenschaften der Pferde liegen lassen, und Motocrossfahrer, die ihn bei einem Crash verletzt haben. „Wenn alle mit Hausverstand, Wertschätzung und Rücksichtnahme den Pfenningberg betreten würden, wäre vieles leichter. Dazu gehört etwa, Müll nicht in den Wald zu werfen, auf den vorgesehenen Wegen zu bleiben, kein Feuer zu entzünden sowie das Rauchverbot einzuhalten“, sagt Salm-Reifferscheidt, dem hier rund 700 Hektar Grund gehören. 

Zustimmung ist nötig

In der Causa Reiten im Wald gibt es eine Herausforderung: Denn dies ist laut (Forst)Gesetz grundsätzlich verboten. Mit Ausnahme der Zustimmung des Waldbesitzers. Die kann man sich jedoch mit dem käuflich erwerbbaren Reit-Erlaubnisschein im Schloss Steyregg holen. Dazu unterzeichnet man einen Gestattungsvertrag, der das Reiten im Wald (unter Einhaltung bestimmter Regeln) erlaubt. Dieser gilt für ein Kalenderjahr, kostet 150 Euro [Ergänzung der Redaktion: 70 Euro kostet die Jahresplakette Mühlviertel für die drei Reitregionen Sterngartl, Kernland und Alm zusammen. Hier gibt es ein Reitwegenetz von mehreren hundert Kilometern“. Bezahlt wird in bar, direkt bei der Beantragung. Dem Vertrag sind Fairplay-Regeln für Reiter angeschlossen. Darin enthalten sind etwa gewisse Uhrzeiten, zu denen man im Wald reiten darf und welche Wege man dabei benutzen darf. „Es kommen jetzt weitere Reitwege dazu. Somit steht eine gute Auswahl am Pfenningberg gegen ein kleines Körberlgeld, welches wiederum in die Natur investiert wird, zur Verfügung“, so Salm-Reifferscheidt, der als Bub das Voltigieren erlernt hat, selbst acht Pferde besitzt und sich schon auf den nächsten Reiturlaub in Chile freut.

Warum es diesen Reit-Erlaubnisschein braucht?

„Da geht es vor allem auch um Haftungsfragen. Und die Pferde beschädigen die Wege mehr als etwa Radfahrer, was allein schon auf das Gewicht der Tiere zurückzuführen ist“, so Salm-Reifferscheidt. Er selbst wolle Bewusstsein für ein vernünftiges Miteinander und die Bedeutung der Natur schaffen. Das braucht manchmal eben Verträge wie den Reit-Erlaubnisschein. Diesen muss man samt gültigem Lichtbildausweis auch immer mitführen, denn er ist auf den Reiter und nicht auf das Pferd ausgestellt. Wer sich nicht an die Regeln hält, dem kann der Reit-Erlaubnisschein auch einfach entzogen werden. Womit das Reiten dann im Wald wieder verboten ist. 

Und was passiert, wenn man ohne diesen erwischt wird?

Dann kann es eine Anzeige hageln. Und die ist weitaus teurer als der Reit-Erlaubnisschein selbst. Bis dato hat es noch keine Anzeigen gegeben.

Den Schein besitzen erst ein paar Reiter. „Aber alle betroffenen Stallbesitzer sind informiert, auch die privaten Pferdehalter. Ohne Schein darf man nur auf öffentlichen Wegen und Straßen reiten“, klärt Salm-Reifferscheidt auf.

Rechtliches Statement aus der Landwirtschaftskammer OÖ dazu

WJedermann darf den Wald zu
Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten. Eine darüber hinausgehende Benützung wie Reiten, Zelten, Befahren oder Lagern bei Dunkelheit ist jedoch nur mit Zustimmung des 
Waldeigentümers erlaubt“, betont Stefan Szücs, Rechtsreferent der Landwirtschaftskammer OÖ mit Sitz in Linz.

Daher ist es grundsätzlich legitim, dass der Grundstückseigentümer dafür Geld verlangt: „Solange es sich um keinen Wucher handelt“, hält Szücs fest.

Den Reit-Erlaubnisschein und weitere Infos gibt es bei Förster Philipp Stumbauer unter Tel. 0732 640054 bzw. via E-Mail: stumbauer@salm.at


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