Erneute Abschussfreigabe für Wolf im Mühlviertel
URFAHR-UMGEBUNG. Hintergrund für eine erneute Abschussfreigabe sind wiederholte Annäherungen eines Wolfes an landwirtschaftliche Gehöfte im Mühlviertel, trotz mehrfachen Vergrämungsmaßnahmen. Derzeit sind somit insgesamt drei behördlich überprüfte Vergrämungen innerhalb ihres jeweiligen vierwöchigen Gültigkeitszeitraums aufrecht.

Aufgrund der Oö. Wolfsmanagementverordnung wird der Wolf als Risikowolf eingestuft und ist bis zum 15. September zum Abschuss freigegeben.
Derzeit sind somit insgesamt drei behördlich überprüfte Vergrämungen innerhalb ihres jeweiligen vierwöchigen Gültigkeitszeitraums aufrecht. Die erste Vergrämung erfolgte am 21. Juli in Ottenschlag. Am 17. August kam es in Reichenau im Mühlkreis zu einer weiteren Vergrämung. Nur einen Tag später wurde in Bad Leonfelden erneut eine Vergrämungsmaßnahme notwendig. In allen drei Fällen näherte sich ein Wolf bis auf wenige Meter an einen landwirtschaftlichen Betrieb an. Zudem wurden in den vergangenen Wochen wiederholt Wolfssichtungen in der Region dem Oö. Wolfsmanagement gemeldet.
Die wiederholten Annäherungen an landwirtschaftliche Anwesen und die neuerlichen Vergrämungsmaßnahmen zeigen, dass es sich nicht um einen einzelnen, isolierten Vorfall handelt.
Statement von Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger
„Die einen wollen den Wolf, die anderen haben ihn. Genau deshalb dürfen wir die Sorgen der Menschen vor Ort nicht kleinreden. Wir müssen handeln, bevor etwas passiert. Für mich hat die Sicherheit der Menschen am Land, unserer bäuerlichen Familienbetriebe sowie der Weide- und Almwirtschaft oberste Priorität“, teilt LR Langer-Weninger (VP) mit.“








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