Caritas und carla Vitis informierten über neues Erwachsenenschutzgesetz
VITIS. Mit 1. Juli 2018 tritt das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Die Einrichtungen der Caritas der Diözese St.Pölten bereiten sich sowie die Eltern und Sachwalter ihrer Mitarbeiter mit Informationsveranstaltungen darauf vor. So luden die Caritas Recycling Vitis und die carla Vitis am 24. Mai zu einem Angehörigenabend ein, bei dem Elisabeth Koller und Elisabeth Lehr vom NÖ Landesverein für Sachwalterschaft zu diesem aktuellen Thema referierten.

Ziel des neuen Erwachsenenschutzgesetzes ist vor allem, die Anzahl der Sachwalterschaften (derzeit ca. 60.000 in Österreich) drastisch zu senken. Auch Vorgaben der UN machten die Überarbeitung des Sachwalterrechts notwendig.
Erklärtes Ziel ist es nun, die Selbständigkeit jeder Person solange wie möglich aufrechtzuerhalten und anzuerkennen und sie in ihren Angelegenheiten lediglich zu unterstützen und nicht über sie hinweg zu entscheiden. In Zukunft wird es vier möglich Arten der Vertretung einer unterstützungsbedürftigen volljährigen Person geben, die durch unterschiedlich ausgeprägte Befugnisse den Betroffenen mehr Selbstbestimmung ermöglichen. Das neue Recht soll Vorteile des alten Sachwalterrechts übernehmen, aber seine Schwächen beseitigen.


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