Feuerwerk: Sicherheit hat oberste Priorität
Bezirk. Das alte Jahr wird gerne mit Feuerwerken verabschiedet. Doch bei Pyrotechnik gibt es so einiges zu beachten.

Grundsätzlich gibt es vier Kategorien von Pyrotechnikartikeln. F1 und F2 können unter Einhaltung der Bestimmungen von jedermann erworben und verwendet werden. F1 hat eine Altersgrenze von 12 Jahren (Feuerwerkscherzartikel, wie Knallfrösche und ähnliches) und F2 von 16 Jahren (verschiedene kleinere Raketen, Vulkane und ähnliches). Ab der Kategorien F 3 und F4 ist für den Erwerb und die Verwendung auch ein Pyrotechnikausweis und ein Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich, um ein Feuerwerk abzubrennen. Pyrotechnische Gegenstände müssen zertifiziert hergestellt (CE Kennzeichnung) und im legalen Handel erworben worden sein. Feuerwerkskörper sind im Ortsgebiet verboten (Ausnahme, der Bürgermeister erteilt befristete Ausnahmegenehmigung). Auch in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen, Tierheimen, geschlossenen Räumen, vor explosionsgefährdeten Objekten (Tankstellen) sowie bei Sportveranstaltungen sind Feuerwerkskörper verboten.
Tipps zum Kauf
Pyrotechnische Gegenstände müssen beschriftet sein mit Name des Artikels, Altersgrenze, Kategorie und Gebrauchsanweisung. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei offiziellen Händlern gekaufte Pyrotechnik OK ist. Ganz anders sieht es bei geschmuggelten Gegenständen (vorwiegend aus dem tschechischen und polnischen Raum kommend) aus. Es ist verboten und daher strafbar, Pyrotechnik selbst herzustellen. Besonders von Jugendlichen wird Pyrotechnik per Internet im Ausland gekauft und nach Hause geliefert. Fast immer handelte es sich dabei um Kategorien, die diese Personen legal nie hätten erwerben können. Wenn jemand verbotene Pyrotechnik besitzt, oder sie nicht wie erlaubt verwendet, dem können diese Gegenstände abgenommen werden.
Sichere Verwendung
Durch Alkoholisierung passieren immer wieder schwere Unfälle. Bei sogenannten Abschussboxen und auch bei Raketen ist für sicheren Stand zu sorgen.


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