Waldbrandschutzverordnung für den gesamten Bezirk Vöcklabruck
BEZIRK VÖCKLABRUCK. Ab Samstag, 16. März, tritt die Waldbrandschutzverordnung im gesamten Bezirk Vöcklabruck in Kraft. Diese ist bis 31. Oktober aufrecht.

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann. Übertretungen dieser Verordnung werden mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden