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OÖ/ATTERSEE. Ein Motorboot sorgt am Attersee für eine Grundsatzdebatte. Die Grünen wollen alle Ausnahmen prüfen lassen, Einheimische verweisen auf Lebensraum, Tourismusdruck und fehlende Infrastruktur.

Motorboot entfacht am Atterseee ein Diskussion (Foto: Berg/adobe.stock)
Motorboot entfacht am Atterseee ein Diskussion (Foto: Berg/adobe.stock)

Die Diskussion um Motorboot-Ausnahmen auf Oberösterreichs Seen geht weiter. Die Grünen Oberösterreich verlangen in einer schriftlichen Anfrage an Verkehrslandesrat Günther Steinkellner eine Prüfung aller bestehenden Ausnahmen auf Attersee, Traunsee und Mondsee. Hintergrund ist die Debatte um ein „Luxus“-Bootshaus und eine Ausnahmegenehmigung für ein Sportboot, das auch während der Motorbootsommersperre am Attersee fahren darf.

Die Grünen stellen die Frage, ob auf den Seen klare Regeln für alle gelten oder ob Schlupflöcher für jene entstehen, die sich große Boote und gute Kontakte leisten können. Umweltlandesrat Stefan Kaineder warnt davor, dass Oberösterreichs Seen zu „exklusiven Spielplätzen“ für Menschen mit besonders großen Booten werden könnten.

Kontrolle ja, Pauschalverdacht nein

Kontrolle ist in dieser Frage zweifellos notwendig. Wer eine Ausnahme bekommt, muss sie nachvollziehbar nutzen. Eine gewerbliche Genehmigung darf nicht zur privaten Dauerkarte für Freizeitfahrten werden. Genau hier braucht es Transparenz, klare Spielregeln und regelmäßige Überprüfung.

Gleichzeitig greift der Begriff vom „Spielplatz für Superreiche“ vielen am Attersee zu kurz. Der Attersee ist kein rechtsfreier Raum für Motorboote, sondern streng reguliert. Während der See über 46 Quadratkilometer groß ist, sind hier nur 30 Verbrennungsmotor-Fahrzeuge für gewerbliche Schifffahrt oder Schulungen vorgesehen. Zum Vergleich: Der deutlich kleinere Wörthersee verfügt über mehrere hundert Motorboot-Lizenzen.

Steinkellner mahnt zu Rücksicht und Regeln

Verkehrslandesrat Günther Steinkellner stellt unterdessen die Sicherheit und das Miteinander auf den Seen in den Mittelpunkt. Mit Beginn der Sommerferien treffen wieder tausende Einheimische und Gäste beim Baden, Segeln, Stand-up-Paddeln oder Bootfahren aufeinander. Entscheidend seien Eigenverantwortung, gegenseitiger Respekt und die Einhaltung der geltenden Regeln.

Schutzzonen für Badegäste dürfen nicht befahren werden. In der 200-Meter-Uferzone gilt für Motorboote grundsätzlich Tempo 10, außerhalb davon maximal Tempo 50 am Tag. Im Bereich von Schiffsanlegestellen gilt Badeverbot.

Sommersperre ab 1. Juli

Ab 1. Juli tritt auf Attersee, Traunsee und Wolfgangsee wieder die Motorbootsommersperre in Kraft. Bis einschließlich 31. August dürfen dort Motorboote mit Verbrennungsmotor grundsätzlich nicht betrieben werden. Ziel ist mehr Sicherheit, weniger Lärm und mehr Ruhe während der Hauptbadesaison.

Dieser Vergleich ersetzt keine sachliche Prüfung, zeigt aber: Von einer unkontrollierten Motorbootflut am Attersee kann keine Rede sein. Hinter manchen Genehmigungen stehen Betriebe, Wasserschulen, touristische Angebote und Unternehmer, die in der Region investieren, Arbeitsplätze schaffen und Steuern zahlen. Natürlich muss geprüft werden, ob gewerbliche Bewilligungen tatsächlich gewerblich genutzt werden. Ebenso falsch wäre es aber, jede Motorboot-Nutzung sofort unter Pauschalverdacht zu stellen.

Der See ist auch Lebensraum

Der Attersee ist Naturraum, Trinkwasserreserve und Erholungsgebiet. Er ist aber auch Lebensraum für Einheimische, Arbeitsplatz für Betriebe und seit Generationen ein Ort für Freizeit, Sport und Tourismus. Genau diese Balance geht in der Debatte oft verloren.

Während der See touristisch beworben wird und immer mehr Gäste anzieht, fehlt vielerorts die passende Infrastruktur. Parkplätze, Verkehr und öffentliche Zugänge bleiben Dauerthemen. Die eigentliche Frage ist daher größer als ein einzelnes Boot: Wie viel Nutzung verträgt der Attersee – und für wen gelten welche Regeln?


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Henrik S.
Henrik S.
30.06.2026 10:47

Schluss mit den Ausnahmen: Verbrennungsmotoren raus aus unse

Dass am Attersee überhaupt über "Pauschalverdacht" diskutiert wird, zeigt schon die falsche Ausgangslage: Nicht der Verdacht ist das Problem, sondern dass Verbrennungsmotoren auf einer Trinkwasserreserve und einem sensiblen Lebensraum überhaupt erlaubt sind – ob mit oder ohne Genehmigung. Der Vergleich mit dem Wörthersee verharmlost die Sache, statt sie zu hinterfragen. Und die Sommersperre entlarvt sich selbst: Wenn Motorboote zwei Monate lang als störend genug gelten, um sie zu verbieten, ist nicht ersichtlich, warum sie in den restlichen zehn Monaten unproblematisch sein sollen. Lärm, Wellenschlag und Gefährdung von Badegästen sind keine Saisonphänomene. Statt immer neue Ausnahmen zu verwalten und nachträglich zu kontrollieren, braucht es ein klares Prinzip: Verbrennungsmotoren raus aus den Seen, mit Übergangsfristen nur dort, wo es wirklich unverzichtbar ist (Rettung, Linienschifffahrt) – und auch dort elektrifiziert. Alles andere bleibt Kosmetik an einem System, das Privilegien für jene schafft, die sich große Boote und gute Kontakte leisten können.