Neue Verkehrsregeln in der Vöcklabrucker Innenstadt
VÖCKLABRUCK. Ab Freitag, 28. Juli, gelten in der Vöcklabrucker Innenstadt einige neue Verkehrsregelungen. Tips hat zusammengefasst, was es nun zu beachten gilt.

Bis 31. Oktober wird von 12.30 Uhr bis Mitternacht der obere Bereich des Stadtplatzes für Fahrzeuge gesperrt. Dadurch entsteht die sogenannte Sommer-Fuzo, die zur Attraktivierung des Stadtplatzes und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität beitragen soll. Innerhalb der Fußgängerzone ist das Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Ab dem kommenden Jahr gilt diese Maßnahme bereits ab 1. April.
In der Hinterstadt wird ab der Buchhandlung Neudorfer bis zur Einmündung in den Stadtplatz eine Fußgängerzone eingerichtet. Das Radfahren ist auch hier in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Diese Maßnahme gilt ganztägig und ohne zeitliche Begrenzung.
Die Einbahn in der Mühlbachgasse zwischen Parkstraße und der Stadtsaal-Garage wird umgedreht. Fahrzeuge, die aus der Vorstadt kommen, können somit in die Mühlbachgasse einbiegen und in Richtung Salzburger Straße fahren. Diese Maßnahme soll ebenfalls den Stadtplatz entlasten.
In der Kirchen- und Postgasse in der Hinterstadt wird die Einbahnführung beibehalten. Neu ist, dass Fahrzeuge zukünftig von der Salzburger Straße bzw. vom Graben kommend in die Kirchengasse einbiegen dürfen. In weiterer Folge dürfen diese in Richtung Stadtpfarrkirche bzw. Heimathaus sowie über die Postgasse wieder in den Graben fahren. Die Kirchen- und die Postgasse werden zu Begegnungszonen. Somit gilt dort ein Tempolimit von 20 km/h.
„Ich glaube, wir leisten damit einen großen Beitrag zu mehr Aufenthaltsqualität am Stadtplatz. Ich freue mich schon auf ein Mittagessen ohne Abgase in der Nase und Verkehrslärm in den Ohren,“ so Bürgermeister Peter Schobesberger.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden