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Stromleitung durchs Almtal: Gericht bestätigt Bewilligung für Rodungen

Hans Promberger, 25.12.2016 08:59

VORCHDORF. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde mehrerer Bürger gegen die geplante Rodung bestimmter Waldflächen für die Errichtung von Strommasten für die 110 kV Freileitung zwischen Vorchdorf und Kirchdorf ab.

Die Realisierung der 110 kV-Leitung von Vorchdorf nach Kirchdorf kommt mit dem Gerichtsurteil wieder ein Stück näher. Foto: Wodicka

Die Beschwerdeführer begehrten die Aufhebung des diesbezüglichen Bescheides aus mehreren Gründen, insbesondere weil die ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) verlangten. Bereits im November hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass dieses nicht erforderlich sei. Doch auch diese Entscheidung wurde inzwischen angefochten.

Energiewirtschaftlicher Bedarf sticht Walderhalt aus

Nun kam das Landesverwaltungsgericht zum Ergebnis, dass eine Rodungsbewilligung erteilt werden könne, wenn ein öffentliches Interesse an einer besonderen Verwendung der zur Rodung beantragten Fläche das öffentliche Interesse an der Erhaltung dieser Fläche als Wald übersteige. Aufgrund eines bestehenden energiewirtschaftlichen Bedarfes nehme man dies im vorliegenden Fall an. Für die Errichtung der Strommasten würden rund 490 Quadratmeter Waldflächen dauerhaft verloren gehen, der vorübergehende Flächenverbrauch betrüge demnach rund 3880 Quadratmeter. Für die Errichtung der insgesamt 23,5 Kilometer langen Leitung sind 105 Stahlgittermasten vorgesehen.

„Unschöne Bescherung“ für Freileitungsgegner

Obwohl die Entscheidung nicht unerwartet kam, zeigten sich die Beschwerdeführer enttäuscht. „Bereits die mündliche Verhandlung hatte ergeben, dass es widersprüchliche Urteile dazu gibt, ob Fällungen im Wald für die Leitung als Rodung zu betrachten sind oder nicht. Außerdem ist umstritten, ob die Schwellenwerte, die eine automatische UVP-Pflicht auslösen, auch dazu benutzt werden dürfen, eine UVP zu unterlassen? Ausgerechnet bei Hochspannungsleitungen gibt es aber noch keinen Präzedenzfall aus Luxemburg, wo der Europäische Gerichtshof sitzt. Gut möglich, dass dieser nun aus dem Alm- und Kremstal kommt“, sagt Michael Praschma von der Anti-Freileitungsinitiative „110 kV ade!“. Diese tritt für eine Erdkabelvariante ein.

„Es ist nicht das erste eigenartige Urteil in unserer Sache. Aber es hat kaum eines gegeben, das derartig sinnfrei über alle Einwände hinwegschreitet. Die Unstimmigkeiten der Flächenangaben, die von der Energie AG eingereicht wurden, sind himmelschreiend. Und auf der anderen Seite spricht der Wortlaut der höchstgerichtlichen Entscheidung im Fall Kärnten so unmissverständlich für eine UVP-Pflicht, dass niemand – außer natürlich die Energie AG – Anlass gehabt hätte, den Kopf zu schütteln, wäre Linz dieser Entscheidung gefolgt“, meint Praschma. Für ihn ist das Urteil ein Fehlurteil und „mutlos“. „Das Landesverwaltungsgericht hat sich brav auf die Angaben der Energie AG verlassen und 200 Seiten akribisch zusammengetragener Belege unbeachtet verworfen. Das Vertrauen in unsere Rechtsprechung leidet gewaltig“, so der Vorchdorfer.

Neuerliche Anfechtung unsicher

Ob man das Urteil anfechten will, ist noch nicht entschieden. Die Freileitungsgegner befürchten nun, dass die Energie AG Grundeigentümer enteignen will, die sich gegen die Freileitung wehren. Darauf deutet auch die erste Reaktion der Energie AG auf das Urteil hin. Auf ihrer Homepage www. www.hochspannungsblog.at heißt es: „Mit dieser rechtskräftigen Entscheidung rechnen wir nun mit der Fortführung der ebenfalls ausgesetzten Zwangsrechtsverfahren.“


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