Saisonarbeitslosigkeit setzt ein, trotzdem weniger Arbeitslose als vor einem Jahr
BEZIRK WAIDHOFEN/THAYA. Ende November 2017 waren beim Arbeitsmarktservice Waidhofen/Thaya 605 Personen arbeitslos vorgemerkt. Das sind um 29 Betroffene mehr als im Vormonat und um 107 weniger Personen wie im Vorjahr. Aber ein Problem bleibt. „Im November wurden bereits die ersten Arbeitskräfte saisonbedingt arbeitslos und in den kommenden Wintermonaten wird die Saisonarbeitslosigkeit erfahrungsgemäß sprunghaft ansteigen. Allein im Dezember erwarten wir rund 250 saisonale Kunden,“ berichtet die stv. Geschäftsstellenleiterin des AMS Waidhofen/Thaya, Sonja Eder.

Die Arbeitslosigkeit ist bei den Männern und Frauen gegenüber dem Vergleichszeitpunkt des Vorjahres gesunken. 259 vorgemerkte Frauen bedeuten ein Minus von 66 (oder 20,3 %), 346 Männer ein Minus von 41 (oder 10,6 %). Die in diesem Indikator nicht enthaltene Zahl der Arbeitslosen in Schulungen des AMS ist im Vergleich zum Vorjahr um 17 (oder 11,3 %) auf insgesamt 167 gestiegen.
Somit waren Ende November 2017 in Summe 772 Personen, davon 605 Arbeitslose und 167 Personen in Schulung (diese werden in der Statistik nicht als arbeitslos gezählt) beim AMS Waidhofen/Thaya vorgemerkt, während es zum Vorjahresstichtag insgesamt 862 Personen waren.
63 offene Stellen (davon 50 sofort verfügbar) waren Ende November beim AMS Waidhofen/Thaya gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das ein Plus von fünf Stellen. Den elf Lehrstellensuchenden stehen sieben offene Lehrstellen (alle nicht sofort verfügbar) zur Verfügung.
Saisonarbeitslosigkeit setzt ein
Als Saisonarbeitslos beim AMS gilt, wer eine schriftliche Wiedereinstellzusage des Dienstgebers vorweisen kann. Der Zeitraum zwischen Beendigung des Dienstverhältnisses und der geplanten Wiedereinstellung im Betrieb darf einen Zeitraum von vier Monaten nicht überschreiten. Überwiegend kommen diese Vorgemerkten aus dem Bau- und Baunebengewerbe, es gibt aber auch einen Anteil an saisonarbeitslosen Personen, die aus anderen Branchen wie z.B. der Gastronomie, dem Handel kommen. Auch Beschäftigte aus Firmen mit kurzfristigen Auftragsrückgängen profitieren von dieser Regelung, da innerhalb der oben genannten vier Monate keine offensive Vermittlungstätigkeit vom AMS durchgeführt wird.
„Jenen Kunden, deren Wiedereinstellung nicht so sicher ist oder die keinen Job in naher Zukunft in Aussicht haben, gilt es rasch passende Jobangebote zu machen, um die baldige Arbeitsaufnahme zu unterstützen und somit den finanziellen Verlust so weit wie möglich in Grenzen zu halten“, erklärt Eder.


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