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WAIDHOFEN/YBBS. Auch die jüngste Kriminalstatistik (Jänner-Dezember 2017) weist dem Bezirk Waidhofen a/d Ybbs ein hervorragendes Zeugnis aus. Mit einer Aufklärungsquote von 63,2 Prozent liegt man hier deutlich über dem NÖ-Durchschnitt.

Foto (v. l.): Bezirksinspektor Dietmar Roseneder, WVP-Bürgermeister Werner Krammer, WVP-Sicherheitsgemeinderat Abteilungsinspektor Heinz Dötzl und Chefinspektor Gerald Eslitzbichler

Die Aufklärungsquote weist mit 63,2 Prozent zwar einen geringen Rückgang gegenüber 2016 auf. Trotzdem liegt sie deutlich über dem NÖ-Durchschnitt. Im Vergleich dazu: 2015 lag die Aufklärungsquote bei 61 Prozent. Aber auch die angezeigten Delikte sind rückläufig. 2017 wurden um 157 Fälle weniger anzeigt als 2016. Das bedeutet einen Rückgang von 23,7 Prozent. Die Cyber-Kriminalität, hier vor allem Internetbetrug, ist um 23,4 Prozent angestiegen. Dieser Herausforderung begegnet die Polizei mit gezielten Präventionskampagnen. 

„Waidhofen ist eine der sichersten Städte des Landes. Das belegen nicht nur die Zahlen der aktuellen Kriminalstatistik, das ist auch ganz klar spürbar. Die großartige Arbeit der hiesigen Polizei trägt wesentlich zur hohen Lebensqualität in Waidhofen bei“, bedankt sich Bürgermeister Werner Krammer bei der Waidhofner Polizei für die hervorragende Arbeit.

Bettelei wird im Sommer zunehmen. Tipps:

Auch die Bettelei wird in den kommenden Sommermonaten wieder zunehmen. Hier gibt Sicherheits-Gemeinderat Heinz Dötzl Tipps zum richtigen Verhalten.

- Sollten Sie von Bettlern angesprochen werden, geben Sie diesen kein Bargeld. Bei den Bettlern handelt es sich in den meisten Fällen um organisierte Bettlerbanden. Wer den Bettlern etwas Gutes tun will, unterstützt meist nicht die Bedürftigen selbst, sondern ihre Hintermänner, denn den Bettlern wird das Geld abgenommen.

- Erfolgt das Betteln in aufdringlicher oder auf aggressive Weise (ungebührliche körperliche Annäherung, unaufgefordertes Begleiten, den Fuß in die Tür stellen), so liegt nach dem NÖ Polizeistrafgesetz eine Verwaltungsübertretung vor, was auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden kann.

- Sollten Spenden für einen gemeinnützigen Zweck gesammelt werden, ist immer eine Bewilligung nach dem NÖ Sammlungsgesetz erforderlich.


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