Fotografierverbot im Krankenhaus
Waidhofen/Ybbs. Durch die Handykameras ist es sehr einfach geworden, rasch und überall zu fotografieren. Meist werden diese Bilder dann in den sozialen Medien gepostet.

Dem Missbrauch – also der Verletzung der Persönlichkeitsrechte – ist damit ganz massiv Tür und Tor geöffnet worden. Das Thema betrifft viele Organisationen, wie beispielsweise auch die Rettungsdienste bei deren Einsätzen. Um die Rettungskräfte und Unfallopfer künftig besser vor den Handykameras abzuschirmen, testet man jetzt mobile Faltwände.
Beschwerden häuften sich
„Dieses Phänomen betrifft aber nicht nur die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen, sondern auch die Spitäler. In den letzten Monaten gab es auch bei der NÖ Landeskliniken-Holding zunehmend Beschwerden von Mitarbeitern und Patienten, dass sie im Klinikum ohne Einverständnis fotografiert oder gefilmt wurden“, so LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP). Die Spannbreite der Beschwerden ist sehr breit: vom Filmen der medizinischen und pflegerischen Versorgung inklusive des behandelnden Personals bis zum ungenierten Fotografieren anderer Patienten.
Recht auf Privatsphäre
Ein Klinikum ist ein besonders sensibler Ort und unterliegt besonderen rechtlichen Bestimmungen. Der NÖ Landeskliniken-Holding sind vor allem das Recht auf Privatsphäre der Patienten und Mitarbeiter und der respektvolle Umgang miteinander sehr wichtig. Dies betrifft folglich auch das Fotografieren und Filmen.
Um auf das bestehende Fotografierverbot in der Hausordnung hinzuweisen, hat sich die Landeskliniken-Holding jetzt entschlossen, ab sofort in allen Klinikstandorten entsprechende Plakate aufzuhängen.
Appell an die Vernunft
„Ich appelliere dringend an die Vernunft, die Handykamera stecken zu lassen. Damit werden Einsätze behindert und die Privatsphäre von Patienten und Mitarbeitern verletzt“, abschließend LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf.
Klemens Eibenberger, ärztlicher Leiter am Klinikum Waidhofen/Ybbs dazu: „Die Wahrung der Patientenrechte muss unser oberstes Anliegen sein.“


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