Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

WAIDHOFEN/YBBS. Die Vollversammlung der Bezirksbauernkammer Waidhofen/Ybbs hat sich in seiner Sitzung vom 25. Februar 2019 eingehend mit aktuellen Themen befasst. Für den Wirkungsbereich der Bezirksbauernkammer wurden wesentliche Punkte in eine nachstehende Resolution gefasst.

Die Resolution wurde mit den Stimmen des Bauerbundes beschlossen. Foto: BB Waidhofen/Ybbs
Die Resolution wurde mit den Stimmen des Bauerbundes beschlossen. Foto: BB Waidhofen/Ybbs

„Auch die freiheitlichen Bauern brachten eine ähnliche Resolution ein. Die Bemühungen von Kammerobmann Klaus Hirner, sich auf eine gemeinsame Formulierung zu einigen, wurde von den freiheitlichen Bauern nicht angenommen, obwohl die Bauernbundresolution um die Anliegen der freiheitlichen Bauern erweitert wurde. In einem Punkt gab es keine Einigkeit: Die Resolution der freiheitlichen Bauern enthielt Forderungen über eine finanzielle Abgeltung pro Hektar für die Bereitstellung der Kulturlandschaft. Diese Forderung wurde von den Bauernbund-Kammerräten in dieser Form nicht mitgetragen“, so ÖVP-Landtagsabgeordneter Anton Kasser, Bürgermeister von Allhartsberg. Ansonsten wurde der Rechnungsabschluss 2018 einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Fachgruppenobmänner berichteten über die Themen in ihren Ausschüssen und Kammerobmann Klaus Hirner berichtete über die weitere Vorgangsweise im Projekt „Engerlingbekämpfung mit Pilizgerste“.

1. Bürokratieabbau

Um den laufend höher werdenden Anforderungen in diversen Richtlinien zu entsprechen, hat sich in den letzten Jahren ein Aufwand in der Verwaltung summiert, der unerträglich wird. Landwirte sind als Antragsteller diverser Ausgleichszahlungen und Förderungen überfordert, den entsprechenden Verpflichtungen hinsichtlich Aufzeichnungen, Einhaltung von Fristen, Beibringung entsprechender Nachweise etc. nachzukommen, auch für die Abwicklungsstellen sind die Anforderungen überbordend. Wir fordern in allen Bereichen der Abwicklung von EU-Ausgleichszahlungen, in der Förderungsabwicklung, insbesondere im Bereich der Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe unverzüglich wirksame Maßnahmen zum Abbau überzogener Bürokratie.

2. GAP nach 2020

Die Kostenschere geht immer weiter auf, Einnahmen sind teilweise rückläufig, die Ausgaben für Betriebsmittel, Sozialversicherung und für Lebenshaltung steigen ständig an. Vor allem klein- und mittelbäuerliche Betriebe können aufgrund hoher Arbeitsbelastung bei kleineren Einheiten immer weniger kostendeckend und rentabel produzieren und sind in ihrer Existenz gefährdet. Soll die klein- und mittelbäuerliche Struktur erhalten bleiben, muss ein finanzieller Ausgleich gewährleistet werden, der auch die Teuerung und die steigenden Kosten ausgleicht. Wir fordern in Richtung GAP-Verhandlungen höhere Ausgleichszahlungen, die auch die Teuerung ausgleichen. Weiters sollen die Flächenbeträge in der Direktzahlung nach Betriebsgrößenklassen gestaffelt werden. Kleineren, arbeitsintensiven Betrieben sollen die höheren Produktionskosten aufgrund struktureller Nachteile abgegolten werden, die Ha-Prämien sollen degressiv gestaffelt werden. Weiters fordern wir eine dem Aufwand entsprechende Abgeltung für die Erhaltung der Kulturlandschaft, faire Spielregeln in der Landwirtschaft, in der Erzeugung, der Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln.

3. Sozialversicherung und Steuer

Die LuF-Einheitswerte haben sich im Rahmen der Hauptfeststellung 2014 vor allem in Grünland-Gebieten zum Teil drastisch erhöht, infolge haben sich auch die Sozialversicherungsbeiträge massiv erhöht. Mit der Steuerreform 2015/16 wurde eine Entlastung in Höhe von 15 Millionen Euro jährlich für jene Betriebe vorgesehen, in welchen es aufgrund der Einheitswert-Hauptfeststellung 2014 zu verhältnismäßig hohen Beitragserhöhungen kam. Diese Abfederung muss auch in Zukunft gewährleistet sein. Kinder und Familien sind das Rückgrat der Gesellschaft. Mit der Einführung des Familienbonus PLUS wurden steuerzahlende Familien spürbar entlastet. Diese „Familienförderung“ wirkt in der Landwirtschaft kaum, bei pauschalierten Vollerwerbsbetrieben gar nicht. Wir fordern diese Maßnahme in Form eines Steuerabsetzbetrages als Negativsteuer umzusetzen. Damit könnten auch pauschalierte Vollerwerbsbetriebe über die Abgabe einer Einkommensteuererklärung diesen Bonus erhalten.

4. Milch-Weidehaltung/Tierwohl

Mit dem Bundestierschutzgesetz 2005 und den bisherigen Novellen ist in Österreich eine der strengsten Tierschutzgesetzgebungen in Europa wirksam. Die Einhaltung der Bestimmungen verursachte bei vielen Betrieben entsprechende kostenintensive Bau- oder Umbaumaßnahmen. Der Handel und auch die Molkereien fordern zum Teil noch strengere Haltungsvorschriften (Weidehaltung, Auslauf, Tierwohl), ohne den dafür entstehenden Mehraufwand in Form der Gewährung eines höheren Milchpreises abzugelten. Die zwingenden Investitionen lohnen sich nicht. Vor allem für kleinere und mittlere Betriebe sind die höheren Vorgaben ohne Mehrerlös oftmals die Ursache der Entscheidung, die Milchproduktion aufzugeben. Die Einhaltung strengerer Kriterien über dem Gesetzesstandard muss durch definitive Zuschläge abgegolten werden.Wir fordern konkret die Gewährung eines nachvollziehbaren Tierwohlzuschlages zum Erzeugermilchpreis. Weiter fordern wir endlich die Installierung eines Branchenverbandes, der sich um existenzielle Angelegenheiten der Milcherzeuger kümmern muss.

5. Aktionismus im Lebensmittelhandel

Der Lebensmittelhandel leistet über den üblichen Aktionismus täglich massive Beiträge zur Entwertung von Lebensmitteln, speziell der Grundnahrungsmittel Milch und Fleisch. Es gibt kein Prospekt, in welchem nicht Milch, Milcherzeugnisse, Fleisch und andere wichtige Lebensmittel zu Schleuderpreisen angeboten werden. Wir fordern Maßnahmen zur Beendigung dieses letztendlich für die Landwirtschaft ruinösen Aktionismus des Lebensmittelhandels.

6.Förderungen

Die Unterstützung von Milchlieferbetrieben zur Schaffung einer Kombinationshaltung ist grundsätzlich eine erfreuliche Erfüllung einer wiederholten Forderung. Diese Art der „Tierwohl-Investitionsförderung“ für kleine Milchlieferbetriebe sollte aber generell auf Investitionen ausgedehnt werden, die in der Investitionsförderung im Programm der Ländlichen Entwicklung zu bürokratisch oder vom Umfang her (anrechenbare Kosten unter 15.000 Euro) zu klein sind. Die Abwicklung von Forstförderungen ist ebenfalls kompliziert und bürokratisch und führt dazu, dass kleine Waldbesitzer diese nicht in Anspruch nehmen oder in Anspruch nehmen können (Flächenuntergrenzen bei Stammzahlreduktionen etc.).Wir fordern auch hier eine Entbürokratisierung bzw. eine vereinfachte Förderabwicklung für Maßnahmen mit kleinerem Umfang.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden