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YBBSTAL. An drei Abschnitten auf den Ybbstaler Landstraßen wird kräftig ausgebaut. Wolfgang Sobotka, ÖPV-Landeshauptmannstellvertreter, und Johann Heuras, ÖVP-Landtagspräsident, überzeug-ten sich jeweils vor Ort über die Baufortschritte.

WVP-Bürgermeister Werner Krammer (3. v. l.) und Wolfgang Sobotka (5. v. l.) zeigten sich über den Ausbaufortschritt sehr zufrieden.

Die  bestehende  Fahrbahnkons­truktion der Landesstraße L 98 a im Gemeindegebiet von Opponitz wird auf einer Länge von rund 600 Metern samt Oberflächenentwässe­rung neu hergestellt. Ein 250 Meter langer Gehsteig wird entlang der Landesstraße bis zur Zufahrt zu den Sportanlagen geführt. Die Gesamt­baukosten belaufen sich auf 285.000 Euro, wobei 180.000 Euro auf das Land Niederösterreich und 105.000 Euro auf die Gemeinde Opponitz fallen. Ende September sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.      Baulos Bereich „Kicherl II“Zwischen Waidhofen und St. Leonhard laufen die Arbeiten für den Ausbau des zweiten Abschnittes der L 93 auf rund einem Kilome­ter ebenfalls auf Hochtouren. Be­reits im Vorjahr wurden Arbeiten auf einem rund 900 Meter langen Abschnitt durchgeführt. Unter Nut­zung des vorhandenen Straßenkor­ridors wurde neu trassiert, womit die Sichtweiten in den Kurven und Kuppen verbessert werden können. Die Straßenkonstruktion und die Entwässerungsmaßnahmen wer­den im Zuge des Ausbaus komplett erneuert. Die Fahrbahnbreite wird durchgehend, entsprechend dem heutigen Verkehrsstandard, mit 5,5 Metern ausgeführt. Ausbau L 6198 SonntagbergAuch der Ausbau der L 6198 im Ortsgebiet von Sonntagberg auf einer Länge von rund 300 Metern ist im vollen Gange. Altersbedingt vorhandene Unebenheiten und Setzungen der Landesstraße, besonders im Bereich des dort vorhande­nen Kopfsteinpflasters, entsprachen nicht mehr. Die Landesstraße bleibt grundsätzlich in Lage und Höhe unverändert, wobei versucht wird die bestehende Kreuzung (Auffahrt Basilika/Parkplatz Basilika) zu optimieren. Dieses Kreuzungsplateau liegt, wie der gesamte Bauab­schnitt, in einem Bereich mit sehr starker Längsneigung, wodurch größere Eingriffe in den Bestand nicht möglich sind. Die Fahrbahn­breite wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Neigung auf sechs Meter ausgeführt.


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