Waidhofens Corona-Ampel steht auf Rot: Verschärfte Maßnahmen ab 2. November
WAIDHOFEN/YBBS. Seit 30. Oktober steht die Corona-Ampel für Waidhofen auf Rot. Die Parteienverkehrszeiten im Offenen Rathaus werden eingeschränkt. Auch der Bildungsbereich, die Gastronomie und Sportveranstaltungen sind von zusätzlichen Maßnahmen betroffen.

„Wir haben damit gerechnet, dass sich die Ampelfarbe diese Woche ändern wird. Von Grün direkt auf Rot zu springen, stellt natürlich für die gesamte Stadt eine große Herausforderung dar, dennoch sind wir gut vorbereitet. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese Hürde gut meistern werden! Gerade jetzt sind Zusammenhalt, Solidarität, Kreativität und Engagement ganz besonders gefragt“, betont WVP-Bürgermeister Werner Krammer.
Eingeschränkter Parteienverkehr
Für das Offene Rathaus gilt ab Montag, 2. November, ein eingeschränkter Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen:
- Der Parteienverkehr wird auf den Vormittag beschränkt.
- Die Bürger werden ersucht, nur in dringenden Fällen persönlich in das Rathaus kommen und jedenfalls vorab telefonisch unter der Nummer 07442/511 einen Termin zu vereinbaren.
Telefonisch erreichbar sind die Abteilungen des Rathauses zu den gewohnten Öffnungszeiten (Montag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr, Dienstag: 8 bis 12 Uhr, 13 bis 17 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 8 bis 12 Uhr, 13 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr). Bei Anruf unter 07442/511 werden die Bürger zur gewünschten Stelle weiterverbunden. Auch elektronische Abwicklung unter post@waidhofen.at sind möglich – auch hier werden die Mitarbeiter alle eingehenden E-Mails an die richtigen Stellen verteilen und so rasch wie möglich antworten.
Kindergarten Rot, Schulen Gelb
Im Bildungsbereich gilt für Kindergärten die Ampelfarbe Rot, für Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufe, PTS und sonderpädagogische Einrichtungen gilt die Ampelfarbe Gelb. Zu den einzelnen Ampelfarben im Bildungsbereich sind die entsprechenden Maßnahmen auf der Website des Ministeriums kommuniziert. Auch die Musikschule steht wie alle anderen Schulen auf Gelb.
Registrierungspflicht in der Gastro
Im Gastronomiebereich gilt ab Montag, 2. November, eine Registrierungspflicht für Gäste. Sportveranstaltungen dürfen nur noch ohne Zuschauer stattfinden. Im Wertstoffzentrum dürfen maximal fünf Bürger gleichzeitig auf dem Areal befinden. Das Jugendzentrum Bagger hat ebenfalls einen eingeschränkten Betrieb. Es dürfen maximal vier Personen gleichzeitig im Jugendzentrum sein. Einzelberatungen sind weiterhin möglich.


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