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Anfechtung Wahlverfahren in Groß Gerungs hat Auswirkung auf das restliche Niederösterreich

Leserartikel Eva Leutgeb, 02.11.2020 10:03

GROSS GERUNGS/NÖ. Das Verfahren zur Wahl des Gemeindevorstandes der Stadtgemeinde Groß Gerungs vom 20. Februar 2020 wird beginnend mit der Aufteilung der Anzahl der geschäftsführenden Stadträte auf die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien aufgehoben.

Markus Kienast (Bürgerliste GERMS) (Bildmitte) Initiator einer Anfechtung der Wahl zum Gemeindevorstand in Groß Gerungs; Foto: Bürgerliste Germs

Bei der Wahl des Gemeinderates der Stadtgemeinde Groß Gerungs vom 26. Jänner 2020 entfielen von den insgesamt 2.926 abgegebenen gültigen Stimmen auf die Wahlparteien Österreichische Volkspartei (ÖVP) 1.993 Stimmen (18 Mandate), Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) 332 Stimmen (2 Mandate), Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) 338 Stimmen (3 Mandate) und Bürgerliste GERMS 263 Stimmen (2 Mandate). In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Groß Gerungs vom 20. Februar 2020 wurde mit Beschluss die Anzahl der geschäftsführenden Stadträte auf fünf festgesetzt. Diese Anzahl wurde in der Folge nach dem d'Hondt'schen Verfahren auf die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien aufgeteilt, wobei letztlich alle fünf Mandate auf die ÖVP entfielen und von dieser besetzt wurden.

D´Hondtsche Verfahren als rechtswidrig anerkannt

Initiator der Anfechtung der Wahl zum Gemeindevorstand in Groß Gerungs ist Markus Kienast (Bürgerliste GERMS und seine Bürgerlisten-Kollegen, sowie die Mandatare der FPÖ, die die Anfechtung ebenfalls unterstützt hatten. Der Verfassungsgerichtshof hat nun seiner Anfechtung stattgegeben und damit auch für den Rest Niederösterreichs die Anwendung des d“Hondtschen Verfahrens zur Aufteilung der Sitze im Gemeindevorstand als rechtswidrig erkannt. Nach der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes sind diese Mandate fortan „strikt nach dem Wortlaut“ der NÖ Gemeindeordnung 1973 aufzuteilen, also „nach dem Verhältnis der Parteisummen“. Das mehrheitsverzerrende d“Hondtsche Verfahren hatte in Groß Gerungs der ÖVP mit 68,11 Prozent der Stimmen 100 Prozent der Mandate (fünf) im Gemeindevorstand zugesprochen. Streng nach Wortlaut des Gesetzes wären der ÖVP aber nur drei von fünf Sitzen zugestanden. Das wollte Kienast der ÖVP nicht durchgehen lassen und klagte. Kein leichtes Unterfangen, denn für einen Gang zum Verfassungsgerichtshof fehlte der Bürgerliste GERMS mit nur zwei eigenen Gemeinderäten ein weiterer als Unterstützer. Die SPÖ winkte ab, die FPÖ Groß Gerungs konnte sich für die Sache aber erwärmen und hat die Sache bis zum Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Die Anwendung des d“Hondtschen Verfahrens zur Aufteilung von Gemeindevorstands- und Ausschussmandaten wurde mit dem Spruch des Verfassungsgerichtshof nun effektiv abgeschafft. Damit werden sich die Machtverhältnisse in vielen niederösterreichischen Gemeinden spätestens nach der nächsten Wahl ordentlich verschieben.

Einzug der Bürgerliste Germs in den Gemeindevorstand

„Ein riesen Erfolg. Die Bürgerliste GERMS ist eine kleine Orts-Liste ohne parteilichen Apparat im Hintergrund und trotzdem konnten wir die politische Landschaft in NÖ nachhaltig verändern“, freut sich Kienast, „mein Dank gilt den Mandataren der FPÖ Ortsgruppe Groß Gerungs. Hätten die nicht so mutig mitgezogen, wäre unsere ganze Arbeit umsonst gewesen“. Wie zu Beginn der Anfechtung zwischen FPÖ und GERMS vereinbart, wird Kienast auf dem Ticket der FPÖ in den Gemeindevorstand (Stadtrat) einziehen, die Bürgerliste GERMS selbst hat nämlich auch nach dem neuen Aufteilungsschlüssel keinen Anspruch auf ein eigenes Mandat. Zur Hälfte der verbleibenden Legislaturperiode wird dann mit der FPÖ gewechselt. Kienast will auch weiter mit allen Oppositions-Parteien zusammenarbeiten, um Missstände in Groß Gerungs und NÖ aufzudecken und zu beseitigen. „Dem Ziel, die diktatorischen Verhältnisse in Groß Gerungs und NÖ zu brechen, sind wir ja nun schon einen guten Schritt näher gekommen. Es zahlt sich aus, wenn die Opposition zusammenrückt.“, so Kienast.


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