Rabatte und wenn das Schnäppchen teuer wird – darauf sollte man achten
TV-Geräte mit über 70 Prozent Preisnachlass, Restbestände neuer Smartphone-Modelle aus China oder Ausstellungsstücke, die spottbillig feilgeboten werden – wer auf der Suche nach echten Schnäppchen ist, schaut sich im Internet um. Zahlreiche Preisvergleichsseiten führen einen durch ein Wirrwarr von Produktkategorien zielsicher zum günstigsten Produkt. Doch nicht immer ist das Schnäppchen wirklich ein Schnäppchen. Und auch rechtlich heißt es: Augen auf beim Internetkauf.
Produktkategorie „B-Ware“ – billig aber nicht unbedingt günstig
Ist in Internetshops von „B-Ware“ die Rede, dann klingelt es in den Ohren. Händler haben sich in diesem Bereich vor allem auf Elektronikprodukte spezialisiert, die auch bei kleineren Gebrauchsspuren noch hervorragend abgesetzt werden können. Doch was passiert, wenn die gekauften Geräte bereits nach einiger Zeit kaputtgehen? Haben Kunden Widerrufs- oder Umtauschrechte?
Ein grundsätzliches Umtauschrecht gibt es in Deutschland nicht. Dass es im Regelfall doch möglich ist, Waren nach dem Kauf zurückzugeben, ist einzig und allein auf die Kulanz des Händlers zurückzuführen. Auf gesetzliche Regelungen können sich Käufer erst berufen, wenn die Ware eindeutige Mängel aufweist.
Nur weil es sich bei einem Produkt um B-Ware handelt, heißt dies nicht automatisch, dass Händler von gesetzlichen Pflichten befreit werden. Dies wissen die Anbieter in der Regel allerdings auch selbst und versuchen aus diesem Grunde Gewinne durch den Verkauf von B-Ware durch diverse Tricks und Kniffe zu maximieren:
Preis vergleichen:
Nicht immer bedeutet die Markierung „B-Ware“ automatisch, dass es das Produkt nicht noch günstiger zu haben gibt. Preisvergleichsseiten sollten vor dem Kauf unbedingt herangezogen werden. Hier werden neue Produkte zum Teil günstiger als B-Ware angeboten. Händler nutzen dies häufig lediglich als Marketingstrategie, da die meisten Käufer selbstverständlich davon ausgehen, dass es das Produkt nicht noch günstiger gibt.
Vorsicht bei Versandkosten:
Der kostenfreie Versand gilt meistens nur für Produkte aus dem Hauptsortiment. Händler schließen B-Ware vom kostenlosen Versand aus und belasten Käufer auf diese Weise teils mit horrenden Summen.
Kurzzeitige Garantieleistungen:
Verkaufte Produkte unterliegen einer gesetzlichen Gewährleistungspflicht. Diese gilt in der Regel auch für B-Waren, sofern diese noch nicht ihrem gedachten Verwendungszweck zugeführt wurden, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Dennoch versuchen Händler die Gewährleistungspflicht, die eine gesetzliche Mindestzeit von zwei Jahren vorsieht, zu verkürzen.
Der Kauf von B-Ware ist also nicht immer sinnvoll und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass Kosten gespart werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte lieber zu anderen Einsparmöglichkeiten beim Online-Kauf greifen, wie sie zum Beispiel auf Rabattzauber.de zu finden sind.
Rechtliche Grauzone bei Käufen im Ausland
Schnäppchen gibt es aber nicht nur durch B-Ware zu ergattern, auch bei Produkten aus dem Ausland liegen die Preise teils weit unterhalb des durchschnittlichen Preisniveaus. Allerdings kann auf die Waren nur bedingt das deutsche Recht angewandt werden. Wer bei Online-Händlern kauft, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, sollte unbedingt darauf achten, dass eine weltweite Garantie ausgesprochen wird. Andernfalls können Widerrufsrechte mitunter nicht oder nur durch erheblichen Kostenaufwand geltend gemacht werden.
Falls sich Käufer auf die gesetzliche Gewährleistung berufen, dann stehen sie noch immer vor dem Problem, dass die Waren von Deutschland aus verschickt und durch den Zoll müssen. Schnäppchen entpuppen sich somit häufig als Kostenfallen, die einen Kauf letztendlich nicht rechtfertigen.