Foodcoops: Klare gemeinsame Regelung mit WKOÖ gefunden
OÖ. Im Frühling kam es zu medial diskutierten Fragestellungen und einer angedrohten Anzeige durch die Wirtschaftskammer (WKOÖ) im Zusammenhang mit dem Gewerberecht gegen die Foodcoops. Dieser Streit scheint nun beigelegt.

Die WKOÖ hat im Mai diesen Jahres mittels Briefen an einzelne Foodcoops angekündigt, gegen das Modell Foodcoop vorzugehen und eventuell Anzeigen bei den Bezirksbehörden zu erstatten. Aus Sichtweise der WKOÖ hätte es bei Foodcoops einer Gewerbeberechtigung bedurft, die aber nicht vorgelegen ist, dadurch sei es Foodcoops ermöglicht, sich der Gewerbebehörde wie auch der Lebensmittelaufsicht zu „entziehen“.
Runder Tisch bringt Erfolg
In einer Reihe von Gesprächsrunden mit Vertretern von Foodcoops, Landwirtschaftskammer OÖ, Bio Austria OÖ, Wirtschaftskammer OÖ, dem Wirtschaftsressort sowie dem Umweltressort des Landes OÖ ist es vor Kurzem schließlich gemeinsam gelungen, eine einvernehmliche Sichtweise und Vorgangsweise festzulegen, die in Zukunft klare Regeln auf Basis der Rechtslage und ein gesichertes Arbeiten ohne rechtliche Risiken sicherstellen sollen. Der größte Erfolg: Es kam dabei zu einer Klärung von Rolle und Abgrenzung der Foodcoops im Vergleich zum Handel. „Nach der unglücklichen medialen Debatte haben wir einen für alle vertretbaren Kompromiss gefunden, der ein vernünftiges Nebeneinander zwischen Foodcoops und gewerblichem Lebensmittelhandel ermöglicht“, sagt WKOÖ-Spartengeschäftsführer Manfred Zöchbauer.
Die vereinbarten Festlegungen lauten:
- Bezug der Waren: Hauptsächlich regionale Lebensmittel und Produkte aus landwirtschaftlicher Erzeugung
- Produzent/innen (Lieferanten) sollten aus rechtlichen Gründen nicht Mitglied der belieferten Foodcoop sein.
- Waren nur an Mitglieder (kein Online-Shop für Nichtmitglieder, kein Verkauf an Nichtmitglieder, keine Verkaufsauftritte auf Märkten und dgl.)
- Keine Anstellung von Mitarbeiter/innen über die Geringfügigkeit hinaus
- Öffnungszeiten sind begrenzt: Max. zwei Halbtage/Woche zur Warenübernahme/-ausfolgung
- Reine Vermittlungstätigkeit, d.h. kein Ankauf und Weiterverkauf von Waren, „Gemeinsame Einzelbestellung“ der FC-Mitglieder, auf der Lieferbestätigung/Rechnungslegung ist zu vermerken „verkauft an die Mitglieder der FC xy laut Bestellliste“
- Über die Gründung/das Bestehen einer Foodcoop ist die Lebensmittelaufsicht OÖ in Kenntnis zu setzen.
Regionale Foodcoops
Erleichtert über die Entscheidung sind auch Josef und Margit Mayr-Lamm aus Allhaming. Sie sind Mitbegründer der regionalen Foodcoop Allhaming, dem „Verein Miteinander Bio“, und verweisen auf die Wichtigkeit von Foodcoops: „Wieviele Bauern haben wir noch in unserer Region, die direkt vermarkten, die verarbeitete Lebensmittel produzieren und uns alle versorgen können? Gerade im Bezirk Linz-Land sind das ganz wenige – hier liegt es ganz stark an uns Konsumenten, uns zu engagieren, Bauern zu unterstützen, Bewusstseinsarbeit zu leisten. Genau diese Möglichkeit bieten die Foodcoops.“
Die Landwirte üben aber auch Kritik: „In Allhaming haben wir die Erfahrung gemacht, dass viele Personen in unserem Umkreis unsere Foodcoop zwar als toll und gut befinden, es jedoch bei Lippenbekenntnissen bleibt und der Mut zur Tat, zum Engagement am Schluss oft fehlt“, so Mayr-Lamm gegenüber Tips. Dabei bilden Foodcoops eine Lebensphilosophie: „Foodcoops sind Teil einer neuen gesellschaftlichen Strömung unter Konsumenten, die auf Ernährungssouveränität beruht. Selbstbestimmung spielt dabei eine zentrale Rolle, Solidarität ebenso. Foodcoops wollen nicht auf Kosten gewerblicher Nahversorger agieren, denn der Erhalt regionaler Netzwerke ist wichtig für unsere kleinstrukturierte Landwirtschaft“, verweist Foodcoop-Geburtshelfer Dominik Dax.
Was sind Foodcoops?
Konsumenten bestellen, Produzenten liefern auf Basis dieser Sammelbestellungen und in Übergabestellen erfolgt die Abholung. Dabei profitieren beide Seiten: Die Konsumenten erhalten hochwertige, regionale Lebensmittel und volle Transparenz, die Produzenten gute Preise und planbaren Absatz.


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