Altmünsterer geben von Abschiebung bedrohter Armenierin Kirchenasyl
ALTMÜNSTER. Seit mehr als drei Jahren wohnt eine armenische Asylwerberin am Traunsee. Sie hat diverse Deutschprüfungen abgelegt, Freunde gefunden und arbeitet ehrenamtlich im Kindergarten mit – so vorbildlich, dass die Leitung sie gerne mit einem Vollzeitarbeitsplatz anstellen möchte. Dennoch droht ihr die Abschiebung. Um das zu verhindern, gewährt Pfarrer Franz Benezeder ihr nun Kirchenasyl.

„Wir lassen uns unsere Frau E. nicht abschieben!“, sagen die Mitglieder der „Plattform Altmünster für Menschen“. „Sie hat sich in unserer Gemeinde eingebracht und uns mit ihrer Arbeit unterstützt. Jetzt wollen wir uns revanchieren und etwas für sie tun. Wir fordern humanitäres Bleiberecht.“ Humanitäres Bleiberecht – oder auch humanitärer Aufenthalt – ist ein Sonderstatus, der es besonders gut integrierten Personen erlaubt, in Österreich zu leben – wenn sie schon länger hier sind und dadurch „ein schützenswertes Privatleben“ entwickelt haben. Diese Voraussetzungen treffen nach Meinung ihrer Unterstützer auf Frau E. mehr als zu.
„Sie lässt Kinderherzen höher schlagen“
Frau E. sei besonders gut integriert. Sie spreche sehr gut Deutsch, Wohnung und Arbeitsplatz wären vorhanden. Gerti Loidl, Leiterin des Kindergartens der Pfarrcaritas in Altmünster, würde sie gerne in ein fixes Dienstverhältnis übernehmen: „Sie ist ausgebildete Gymnasiallehrerin, unterstützt uns in der täglichen Kindergartenarbeit und hat eine irrsinnig gute Beobachtungsfähigkeit bei Kindern. Sie hat im Nu die Fähigkeiten der Kinder erkannt.“ Die Kinder hätten sie ins Herz geschlossen. Auch für Loidl und ihre Mitarbeiterinnen ist die drohende Abschiebung eine schlimme Belastung.
Pfarrer gewährt Kirchenasyl
Der Asylantrag von Frau E. ist aber mittlerweile in letzter Instanz abgelehnt worden. Laut Bescheid müsste sie bis Freitag in ihrem Heimatland sein. Laut ihrem Rechtsvertreter Erich Hametner zu Unrecht. Denn die österreichischen Behörden hätten im Rahmen der Überprüfung der Dokumente gesetzwidrig Personendaten von Frau E. und ihrem Sohn an ihren Herkunftsstaat Armenien weitergegeben. Hametner wirft auch der zuständigen Beamtin beim Asylgerichtshof vor, Fakten zu ignorieren. „Frau E. wurde als erwerbsunwillig eingestuft, ihre abgelegten Deutschprüfungen nicht anerkannt. Das ist für mich Amtsmißbrauch.“ Hametner hat daher auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet und E. als Zeugin benannt. „Wenn jemand Zeuge bei einem Strafverfahren ist, darf er nicht abgeschoben werden“, so Hametner.
„Wir werden zwar für unsere Arbeit gelobt und bekommen Preise, werden aber wenn´s drauf ankommt werden wir nicht ernst genommen“, ärgert sich Almut Etz von der Plattform Altmünster für Menschen. Um die Abschiebung zu verhindern, hat Pfarrer Franz Benezeder mittlerweile der Armenierin Kirchenasyl gewährt. Ihr Wohnsitz wurde bereits umgemeldet und der Vorgang auch an die Behörden weitergeleitet. Auch SP-Bürgermeisterin Elisabeth Feichtinger unterstützt den zivilgesellschaftlichen Widerstand: „Es ist absolut unverständlich warum sich die Situation so zugespitzt hat. Ich setzte mich für ein Bleiberecht ein und wende mich mit dieser Bitte an die politisch Veranwortlichen.“


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden