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Online Redaktion, 08.09.2025 11:06

AMSTETTEN. Drei maskierte Täter überfielen am Freitag ein Haus in Amstetten. Zwei Männer wurden nach Schussabgaben festgenommen, ein dritter ist auf der Flucht. Die Polizei hat nun Details zu dem Verbrechen veröffentlicht.

 (Foto: Frank Gärtner/www.frankgaertner.com/stock.adobe.com (Symbolfoto))
(Foto: Frank Gärtner/www.frankgaertner.com/stock.adobe.com (Symbolfoto))

Drei maskierte Männer betraten am Freitag das Einfamilienhaus eines pensionierten Ehepaares im Gemeindegebiet von Amstetten. Die zu diesem Zeitpunkt allein anwesende Frau wurde nach ersten Ermittlungen mit körperlicher Gewalt sowie unter Androhung einer Pistole und eines Hiebgegenstandes zur Herausgabe von Bargeld gezwungen.

Ein Mitarbeiter eines Spediteurs fuhr gegen 7 Uhr berufsbedingt vor die Liegenschaft. Vermutlich durch die Zufahrt überrascht, verließen die drei Täter fluchtartig das Haus. Dabei wurden sie von dem Mitarbeiter bemerkt, der umgehend den Polizeinotruf verständigte.

Festnahme nach Schussabgabe

Bei den eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnten zwei Verdächtige gesichtet werden. Laut Polizei soll einer der Männer beim Versuch der Anhaltung auf die Beamten geschossen haben. Einer der Polizisten erwiderte das Feuer. Verletzt wurde dabei niemand. Unmittelbar danach gelang es, die beiden Männer festzunehmen und die Waffe sicherzustellen. Bei den Festgenommenen handelt es sich um einen 58-jährigen kosovarischen und einen 55-jährigen albanischen Staatsbürger, beide ohne Wohnsitz in Österreich.

Ermittlungen gegen dritten Täter laufen

Die weiteren Erhebungen übernahm das Landeskriminalamt Niederösterreich. Während der 55-Jährige bei seiner Einvernahme die Aussage verweigerte, war der 58-Jährige umfassend geständig. Beide wurden über Anordnung der Staatsanwaltschaft St. Pölten in die Justizanstalt eingeliefert. Nach dem dritten Beschuldigten wird weiterhin gefahndet.

Untersuchung durch unabhängige Stelle

Der mit Lebensgefahr verbundene Schusswaffengebrauch wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens durch die Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM) des Innenministeriums geprüft. Diese ist im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung eingerichtet und organisatorisch sowie weisungstechnisch von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit getrennt. Damit soll die unabhängige und objektive Untersuchung des Vorfalls gewährleistet werden.


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