Land NÖ bietet Onlineformular für Grünen Pass an
NÖ. Falls eine Handy-Signatur für den Zugang zum Grünen Pass nicht zur Verfügung steht, ist es nun in Niederösterreich möglich, mit einem Onlineformular das notwendige 3G-Zertifikat bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für sich selbst, aber auch für Angehörige anzufordern.
Der Grüne Pass ist ein Überbegriff für den einfachen, sicheren und überprüfbaren Nachweis, dass man geimpft, getestet oder genesen ist und daher nur eine geringe epidemiologische Gefahr einer COVID-19-Infektion vorliegt.
Was tun, wenn man keine Handy-Signatur hat?
Zugangsvoraussetzung dafür ist allerdings eine Handy-Signatur, falls diese nicht zur Verfügung steht, ist es nun in Niederösterreich möglich, mit einem Onlineformular das notwendige 3G-Zertifikat bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde für sich selbst, aber auch für Angehörige anzufordern. „Wir möchten mit diesem besonderen Service all jene unterstützen, die keine Handy-Signatur eingerichtet haben, und gleichzeitig sicherstellen, dass auch sie die neuen Freiheiten genießen können“, betonen LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP) und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ).
Niederschwelliger Zugang
Entwickelt wurde dieser niederschwellige Zugang durch die IT-Experten des Landes NÖ. Für den Erhalt des 3G-Zertifikats ist einfach das Hochladen einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises notwendig. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde wird auf die angegebene E-Mail-Adresse und (wenn angegeben) auf die Handynummer ein Link übermittelt. Mit diesem kann man nach Eingabe des Geburtsdatums das Zertifikat abrufen und ausdrucken bzw. am Handy speichern. Aus Datenschutzgründen ist eine direkte Versendung des Dokuments nicht zulässig
Angebot für Menschen mit Wohnsitz in Niederösterreich
Dieses Service wird aufgrund der aktuell hohen Nachfrage vorübergehend für alle mit Wohnsitz in Niederösterreich angeboten, die über eine österreichische Sozialversicherungsnummer verfügen. „Parallel dazu können die Niederösterreicher auch weiterhin einen Ausdruck ihres Zertifikates persönlich abholen, wenn sie sich an die NÖ Bezirksverwaltungsbehörden, die NÖ Gemeinden oder die ELGA-Ombudsstelle wenden“, so Pernkopf und Königsberger-Ludwig abschließend.
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