Freitesten über „NÖ gurgelt“ in fast 250 Spar-Filialen ab 8. April möglich
NÖ. Ab Freitag dieser Woche wird es möglich sein, sich bei „NÖ gurgelt“ aus der behördlichen Absonderung freitesten zu lassen.
„Die Möglichkeit zur Freitestung gab es bisher nur im Rahmen der behördlichen Teststationen bei den Drive-ins und Walk-ins. Aufgrund der neuen Empfehlungen des Bundes zur Entlassung von bestätigten Fällen aus der Absonderung kann nun auch die Aktion ‚NÖ gurgelt‘ genutzt werden, um den nötigen negativen Testnachweis zu leisten“, informiert NÖ Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ).
PIN-ID des Behördenbescheides eingeben
„Die Gurgelproben können künftig in die Abgabeboxen bei fast 250 Spar-Filialen und 34 McDonalds-Restaurants eingeworfen werden. Für die ordnungsgemäße Durchführung ist es jedoch wesentlich, dass die PIN-ID des Behördenbescheides als Berechtigungsnachweis auf der Plattform ‚NÖ gurgelt‘ eingegeben wurde. Die abgegebenen Tests fürs Freitesten werden nicht vom monatlichen PCR-Test-Kontingent abgezogen“, ergänzt Königsberger-Ludwig.
„Echte Erleichterung“
„Das neue Freitesten über ‚NÖ gurgelt‘ ist eine echte Erleichterung – einfach und schnell im Supermarkt und nicht in der Teststraße“, so Spar-Geschäftsführer Alois Huber.
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