ÖAMTC-Tipp: Pauschalreisen - Vorsicht bei frühen Forderungen!
NÖ. In der Rechtsberatung des ÖAMTC häufen sich Fragen zum Thema „Pauschalreisen“.
Dabei geht es um Veranstalter, die trotz bestehender Reisebeschränkungen die vollständige und prompte Bezahlung des Reisepreises verlangen, obwohl der Zeitraum bis zur geplanten Reise noch mehrere Wochen bis Monate beträgt.
Info vom ÖAMTC-Juristen
ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried erklärt: „Bei Pauschalreisen, wenn also etwa Flug und Hotel gemeinsam gebucht worden sind, dürfen Beträge, die 20 Prozent des Reisepreises übersteigen, grundsätzlich frühestens 20 Tage vor Reiseantritt angenommen werden“. Nur, wenn der Veranstalter eine unbeschränkte Insolvenzabsicherung abgeschlossen hat, ist er davon ausgenommen. Ob das beim jeweiligen Unternehmen der Fall ist, kann über das Gewerbeinformationssystem Austria (www.gisa.gv.at) für das jeweilige Unternehmen kostenlos abgefragt werden.
Kostenlose Stornierung?
„Aufgrund der aktuellen Situation wird es immer wahrscheinlicher, dass solche Reisen rund um den Sommerbeginn ohnehin undurchführbar sein werden. Wenn der Veranstalter seine Leistung jedoch nicht erbringen kann, kann man als Kunde selbstverständlich kostenlos stornieren. Alle bezahlten Beträge müssten dann ohnedies refundiert werden“, stellt Authried klar.
Kontakt mit Reiseveranstalter aufnehmen
Der Club empfiehlt, so die frühe Forderung rechtlich gedeckt ist, mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, um im gemeinsamen Gespräch zumindest einen Aufschub der Restzahlung zu erreichen. Vor einem übereilten Reiserücktritt warnt der ÖAMTC: Die Veranstalter könnten in diesem Fall auf Stornogebühren beharren, selbst wenn später die Reise doch abgesagt werden muss.
ÖAMTC fordert Fairness den Kunden gegenüber
„Bei allem Verständnis für die schwierige Situation der Reisebranche: Im Sinne der Fairness den Kunden gegenüber sollte mit Zahlungsaufforderungen für erst in einigen Wochen beginnende Reisen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht stattfinden werden, noch zugewartet werden“, so Authried.
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