ÖAMTC-Tipps: Reiseplanung für den Sommer 2021
NÖ. Einige Menschen schmieden bereits Urlaubspläne für den Sommer. Der ÖAMTC informiert, wo Stolperfallen lauern könnten.
Welche Reisen wohin im Sommer möglich sein werden, ist derzeit noch nicht absehbar. „Wer bereits jetzt für den Sommer bucht, läuft aufgrund der coronabedingten ungewissen Lage Gefahr, dass die Reise letztendlich doch nicht stattfinden kann“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
Pauschalreise „am sichersten“
„Grundsätzlich am sichersten ist das Buchen einer Pauschalreise – so ist man rechtlich am besten abgesichert, falls die Reise nicht angetreten werden kann oder auch im Fall einer Insolvenz des Veranstalters.“ Es könne zwar auch dann passieren, dass die Reise vom Veranstalter abgesagt werden muss – dann erhalte man aber die bereits geleisteten Zahlungen zurück.
Restrisiko bleibt
Ein Restrisiko bleibe jedoch auch beim Buchen einer Pauschalreise bestehen: „Entscheidet man sich selbst gegen die Reise, weil etwa im Reiseland coronabedingte Einschränkungen gelten oder man gesundheitliche Bedenken hat, dann ist eine kostenlose Stornierung eventuell nicht möglich“, erklärt die Juristin des Mobilitätsclubs. „Eine kostenfreie Stornierung der Reise könnte vom Veranstalter abgelehnt werden, wenn zum Zeitpunkt der Reisebuchung ein bestimmter Umstand schon bekannt war.“ Das Argument könnte also lauten: Man musste bereits zum Zeitpunkt der Buchung damit rechnen, dass die Corona-Pandemie weiter grassieren könnte. Ein kostenfreies Storno könnte dann nur wegen neuer außergewöhnlicher Umstände zugestanden werden, etwa nach einer Naturkatastrophe am Urlaubsort.
„Kostenloses Storno schriftlich zusichern lassen“
„Wer trotz der für Sommer noch ungewissen Lage bereits buchen möchte, sollte sich unbedingt vom Veranstalter schriftlich zusichern lassen, dass ein kostenloses Storno aufgrund der Pandemie möglich ist“, empfiehlt ÖAMTC-Expertin Pronebner. Die Anzahlung bei Pauschalreisen dürfe bei Buchung über österreichische Reiseveranstalter nicht mehr als 20 Prozent des Reisepreises ausmachen. Darüberhinausgehende Zahlungen dürfen nur bei gleichzeitiger Aushändigung der Reiseunterlagen, aus denen die Ansprüche des Kunden hervorgehen und nicht früher als 20 Tage vor Reiseantritt vom Veranstalter angenommen werden.
Individualreisen
Möchte man nur ein Hotel im In- oder Ausland buchen, muss man auf Stornobedingungen achten. „Auch hier ist bei der Buchung für 2021 eine individuelle Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb ratsam, dass „coronabedingt“ bis kurz vor der Anreise kostenfrei storniert werden kann“, so Pronebner. „Heimische Betriebe zeigen sich hier oft entgegenkommend.“ Die Frage, ob ein Recht auf kostenfreie Stornierung besteht, wenn etwa die Unterkunft keine Touristen beherbergen oder der Hotelgast wegen coronabedingter Maßnahmen nicht verreisen darf, richte sich nach dem Recht des Staates, in dem die Unterkunft liege. In Österreich wäre ein kostenfreies Storno in diesen Fällen möglich.
Probleme bei Flugtickets
„Möchte man nur einen Flug buchen, kann es schwieriger werden: Eine kostenfreie Ticketstornierung ist dann nicht sicher. Denn grundsätzlich hat man eine sichere und weitgehend pünktliche Beförderung an die gewünschte Destination gebucht, nicht aber den problemlosen Aufenthalt vor Ort“, so die ÖAMTC-Juristin. Zu beachten sei auch, dass es keine Absicherung vor Airline-Insolvenzen gebe und daher eine frühe Buchung und Bezahlung des Fluges für den Reisenden riskant sein könne. Das gelte auch für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden