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AMSTETTEN. Um die derzeitige Kampagne der Volkspartei (VP) Niederösterreich für eine Reform der „Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ (BMS) zu präsentieren, luden die Vertreter der VP-Bünde aus dem Bezirk zu einer Pressekonferenz.

  1 / 2   Die Vertreter der VP Amstetten. (V. l.) hinten: Monika Gabler (ÖVP-Frauen), Johannes Pressl (NÖAAB), Michael Strasser (JVP), Johann Brandstetter (Seniorenbund), vorne: Bundesrat Andreas Pum, Nationalrat Andreas Hanger, Landtagsabgeordnete Michaela Hinterholzer, Landtagsabgeordneter Anton Kasser Foto: Leeb

Amstetten. Um die derzeitige Kampagne der Volkspartei (VP) Niederösterreich für eine Reform der „Bedarfsorientierten Mindestsicherung“ (BMS) zu präsentieren, luden die Vertreter der VP-Bünde aus dem Bezirk zu einer Pressekonferenz.VP-Bezirksparteiobmann Andreas Hanger hält die Mindestsicherung in der derzeitigen Form für unsozial. „Wir müssen jene unterstützen, die Hilfe benötigen. Wir müssen aber auch auf die Fleißigen schauen und Gerechtigkeit üben, gegenüber denen, die arbeiten gehen und Steuern zahlen“, argumentiert Hanger. Aus ihren Erfahrungen als Obfrau beim Niederösterreichischen Hilfswerk weiß Michaela Hinterholzer zu berichten, wie wichtig die BMS für Menschen ist, die nicht im Vollerwerb stehen. Das Prinzip dieser hält sie für gut und wichtig, ortet aber dringenden Handlungsbedarf beim Blick auf die aktuellen Zahlen.

Steigende Zahlen erwartet

Nachdem der Finanzbedarf für die BMS in den vergangenen Jahren jährlich immer zugenommen hat, präsentiert Hinterholzer eine Graphik des Landes NÖ, in der ein weiterer Anstieg für 2016 und 2017 abzulesen ist. Die Quelle für diese Prognose wurde nicht genannt. Im Bezirk Amstetten gab es einen Anstieg von 903 Bedarfsgemeinschaften mit einem Finanzaufwand von zirka 3,45 Millionen Euro (2014) auf 1017 Bedarfsgemeinschaften und einer Summe von 4,14 Millionen Euro (2015). Als Ursache für einen weiteren Anstieg an Beziehern wird von den VP-Vertretern die zunehmende Zahl an Asylberechtigten genannt, die wegen mangelhafter Integration und fehlender Qualifikation die BMS beanspruchen würden, weil sie auch schwer am Arbeitsmarkt unterkommen würden. Die VP-Vertreter forderten auch verpflichtende Deutschkurse für den Bezug der BMS, wobei die Verordnung dafür schon seit Dezember 2015 in Niederösterreich in Kraft ist. Hilfsorganisationen beklagen seit Längerem, dass es aber an den notwendigen Kursen für Asylberechtigte mangelt, um dieser Verpflichtung auch nachkommen zu können. Hinterholzer kritisiert, dass der ungerechtfertigte Bezug der BMS als Kavaliersdelikt betrachtet würde und ortet grobe Verstöße gegen das Meldegesetz. Landtagsabgeordneter Anton Kasser meint, dass die Hemmschwelle gefallen sei, um die BMS zu beantragen. Der Staat böte eine Leistung, die unter Ausnutzung des Meldewesens in Anspruch genommen werden würde. Hinterholzer, Pressl und Kasser, die jeweils ein Amt des Bürgermeisters bekleiden, kennen Bezieher der BMS in der eigenen Gemeinde, von denen sie vermuten, dass der Bezug nicht rechtmäßig wäre. Eine Kontrolle hat aber keiner der Bürgermeister veranlasst. Dabei wird der unrechtmäßige Bezug der BMS mit einer Geldstrafe von bis zu 4000,– Euro und der Verpflichtung zur Rückzahlung der gewährten Unterstützung bestraft. Die Gefahr, dass durch den Verdacht der Unrechtmäßigkeit ­berechtigte Bezieher Schaden nehmen könnten, sieht Hinterholzer nicht.

Direktzahlung und Deckelung mit 1500,– Euro

Kasser fordert auch mehr Direktzahlungen und Sachleistungen in der BMS. Einen erhöhten Verwaltungsaufwand für diese Art der Auszahlung vemuten die VP-Vertreter nicht. Kasser unterstreicht auch die Forderung der VP NÖ nach einer Deckelung in der Höhe von 1500,– pro Haushalt, um Kosten einzusparen. Der Kostenanteil der BMS beträgt derzeit etwa 0,8 Prozent am Sozialbudget und unterstützt damit drei Prozent der ärmsten Bevölkerung (Quelle: Diakonie). Die Antwort darauf, wie viele Haushalte dann von dieser Deckelung betroffen wären, bleiben die Bündevertreter aber schuldig. Auch über die Höhe der Einsparung sind keine Zahlen zu erhalten. Von allen Vertretern wird aber wiederkehrend unterstrichen, keine Neiddebatte führen zu wollen. Bundesrat Andreas Pum vergleicht die finanziellen Zuwendungen für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für den Fall der BMS und den Fall eines arbeitenden Tischlergesellen. In dem Beispiel erhielte die Familie in BMS 1642,- Euro. Die Familie des Tischlergesellen erhält bei einem angenommenen Bruttoverdienst von 2200 Euro ein Gehalt von 1588,98 Euro. Mit diesem Beispiel soll belegt werden, wie wenig attraktiv es sei, von der BMS in die Arbeitswelt zu wechseln.

Die Armutskonferenz korrigiert

Die Armutskonferenz, ein Netzwerk von Caritas, Diakonie und u¨ber 40 sozialen Organisationen rechnet anhand des Beispiels aber vor, dass abgesehen von Arbeitslosen- und Pensionsansprüchen dem Tischlergesellen über 700 Euro monatlich mehr an Einkommen zur Verfügung stehen wie dem BMS-Haushalt. Zum anderen handelt es sich aus der Sicht der Armutskonferenz nur um ein eingeschränkt repräsentatives Beispiel einer Mindestsicherung beziehenden Familie. 2014 wären es vier Prozent der Bezieher gewesen, auf die dieser Fall zugetroffen hätte. Die Mehrheit der Bezieher sind Alleinstehende, Paare ohne Kinder und Alleinerziehende, die 83 Prozent der Bezieher ausmachen (Quelle: armutskonferenz.at)


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