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NIEDERÖSTERREICH. Das Land Niederösterreich hat heuer in einer Notfallzulassung das Insektizid „Mocap 15 G“ zur Verwendung gegen den Drahtwurm im Kartoffelanbau freigegeben.

Das hochgiftige Insektizid Mocap wird gegen die Larve des Schnellkäfers, den Drahtwurm eingesetzt. Foto: LK NÖ Anita Kamptner

Der Wirkstoff Ethoprophos in Mocap 15 G gehört zur selben Stoffklasse, wie die chemischen Kampfstoffe Sarin und Tabun und ist ein tödliches Nervengift. Hohe Schäden durch den Drahtwurm hätten den Einsatz dieses ansonsten verbotenen Mittels aber notwendig gemacht, erklärt die Landwirtschaftskammer NÖ. Im Zuge dieser Notfallzulassung muss der geplante Einsatz in der Landwirtschaft gemeldet werden. Nach Auskunft von Ferdinand Lembacher, Direktor der Abteilung Pflanzenbau der Landwirtschaftskammer Niederösterreich, liegen für den Bezirk Amstetten aber keine Meldungen vor. In Niederösterreich ist das Mittel für einen Einsatz auf etwa 800 Hektar in den Bezirken Gänserndorf, Korneuburg, Mistelbach, Hollabrunn und Tulln gemeldet. Die Zulassung des hochgiftigen Insektizids, das in Deutschland, der Schweiz und normalerweise in Österreich verboten wäre, endet am 14. Juni 2017.

Monitoring nur für Honigbiene und nur bei Auffälligkeiten

Lembacher erklärt, dass sich das von der Landwirtschaftskammer angegebene Monitoring, um eine sichere Anwendung des Insektizids zu gewährleisten, nur auf die Honigbiene beziehen würde. Zudem würden nur Untersuchungen in die Wege geleitet, wenn etwas bei den Bienen auffällt und es Meldungen dazu gäbe. Unter einem Monitoring wird normalerweise die unmittelbaren systematischen Erfassung (Protokollierung), Messung, Beobachtung oder Überwachung eines Vorgangs verstanden. Nach dem Datenblatt des Österreichischen Bundesamtes für Ernährungssicherheit besteht aber auch Gefahr für Wasserorganismen, Vögel und Regenwürmer, die nicht Bestandteil des Monitorings sind.

Mocap ist doch giftig

In der Presseaussendung der Landwirtschaftskammer NÖ vom 21. April fordert diese eine faktenorientierte Diskussion ein. Dort ist zu lesen, dass Mocap 15G kein giftiges Pflanzenschutzmittel sei und von der Pflanze nicht aufgenommen werden würde. Auf dem Registerauszug des Bundesamtes für Ernährungssicherheit ist das Mittel aber mit der höchsten Stufe bei der akuten Toxizität (Giftigkeit) ausgewiesen. Bei Hautkontakt besteht für den Menschen Lebensgefahr.

Fehler in der Beurteilung

Ferdinand Lembacher erklärt zuerst, dass eine Gefährdung des Mocap anwendenden Landwirtes nicht gegeben wäre, da das Mittel im Behälter direkt auf die Maschine aufgebracht und so der Landwirt mit dem Produkt nicht direkt in Berührung kommen würde. Anschliessend beruft er sich auf alte Datenblätter, die zur Beurteilung der Landwirtschaftskammer herangezogen worden seien und gesteht einen Fehler in der Pressemeldung ein. Die mehrmalige schriftliche Nachfrage, ob von Seiten der Landwirtschaftskammer auch wieder eine offizielle Berichtigung erfolgen würde, blieb bisher unbeantwortet

Datenblatt für den Umgang mit Mocap

http://pmg.ages.at/export/PMG/PMG/web/reg/3812_0.html


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