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Neues NÖ Jugendgesetz bringt Änderungen bei Ausgehzeiten und Altersgrenzen

Thomas Lettner, 02.01.2019 13:59

NÖ. Im September 2018 konnte man sich auf die schon lange geforderte österreichweite Harmonisierung der Jugendschutzgesetze einigen. Das neue NÖ Jugendgesetz trat am 1. Jänner 2019 in Kraft und ist über die Bundesländergrenzen hinweg in ganz Österreich gültig.

Die Novelle des NÖ Jugendgesetzes bringt neben veränderten Ausgehzeiten auch eine Anhebung auf Vollendung des 18. Lebensjahres bei Umgang mit gebranntem Alkohol und Tabakwaren. Symbolfoto: Wodicka

Die konkreten Änderungen der geplanten Novelle des NÖ Jugendgesetzes bringen neben veränderten Ausgehzeiten auch eine Anhebung auf Vollendung des 18. Lebensjahres bei Umgang mit gebranntem Alkohol und Tabakwaren. „Bei den Ausgehzeiten gibt es künftig nur mehr zwei Zeiten, die sich unsere Jugendlichen merken müssen. Unter 14 Jahre bis 23 Uhr und von 14 bis 16 Jahre bis 1 Uhr. Die Erziehungsberechtigten bleiben natürlich weiterhin entscheidend für das Ausschöpfen der Grenzen“, so Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister (ÖVP).

Weniger Raucher als Ziel

Ein höheres Einstiegsalter beim Rauchen habe positive Folgen für die Gesundheit und bewirke darüber hinaus eine allgemeine Verringerung der Raucherzahlen, so die Landesrätin. Die bisherigen Verbote für Tabakwaren beziehen sich nunmehr auf Tabakerzeugnisse, verwandte Erzeugnisse und auf Wasserpfeifen im Sinne des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes. Die Einbeziehung von sogenannten e-shishas und Verdampfern, deren gesundheitlichen Auswirkungen derzeit nicht voll einschätzbar sind, war Verantwortlichen des Jugendschutzes aus ganz Österreich besonders wichtig. Die neuen Regelungen werden in Niederösterreich intensiv von der Jugend:info NÖ, der Fachstelle für Suchtprävention, im Rahmen von Workshops an Schulen, durch die Jugendorganisationen und durch Informationen in Jugendzentren begleitet.


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