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BRAUNAU. Eine 43-Jährige bezog sowohl Notstandshilfe als auch Arbeitslosengeld, dennoch ging sie der illegalen Prostitution nach. Durch intensive und langwierige Ermittlungen der Beamten der Kriminaldienstgruppe Braunau konnte dieser schwere gewerbsmäßige Betrug nun geklärt werden.

Foto Wodicka
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Eine 43-Jährige aus Braunau steht im dringenden Tatverdacht in der Zeit zwischen Mai 2015 und 17. November 2016 illegal der Prostitution nachgegangen zu sein. Und das obwohl sie im selben Zeitraum sowohl Notstandshilfe als auch Arbeitslosengeld bezog. Die ermittelnden Beamten stellten fest, dass sich die 43-Jährige durch Inserate auf einschlägigen Internetportalen zur Prostitution anbot und ihre Geschäfte in einer eigens dafür angemieteten Wohnung in Braunau am Inn vollzog. Bei den gerichtlich bewilligten Hausdurchsuchungen konnten insgesamt 8.000 Euro Bargeld, ein Terminplaner, zwei für die Prostitution verwendete Mobiltelefone sowie ein Laptop sichergestellt werden.

Über 27.000 Euro eingenommen

Die 43-Jährige soll mindestens 27.800 Euro durch die illegale Prostitution eingenommen haben. Sie zeigte sich bei den Einvernahmen voll geständig. Zur Prostitution dürfte sie durch ihren ehemaligen Lebensgefährten, einem 54-jährigen Deutschen, gekommen sein. Der 54-Jährige trennte sich allerdings von der 43-Jährigen, nachdem diese ihre Einnahmen nicht teilen wollte. Die 43-Jährige wird bei der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis und der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn angezeigt. Die Stadtgemeinde Braunau am Inn verfügte die Schließung des illegalen Bordells. Der 54-Jährige wird gesondert der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis wegen Zuhälterei angezeigt.


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