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BRAUNAU/RIED. Sieben Personen von Linz nach Braunau zu transportieren war die Aufgabe eines Taxilenkers aus Linz am 1. August 2015 – nichts Ungewöhnliches im Arbeitsalltag eines Fahrers. Dass es sich bei den Menschen um zwei Flüchtlingsfamilien aus Syrien handelte, damit hatte der Mann nicht gerechnet, er wurde wegen Schlepperei angezeigt und musste sich kürzlich vor dem Landesgericht Ried verantworten.

Der Taxler wurde freigesprochen. Foto: Wodicka /Symbolbild
Der Taxler wurde freigesprochen. Foto: Wodicka /Symbolbild

Die Personen nach Braunau zu bringen, sei allerdings noch nicht strafbar, jedoch soll sich der 41-Jährige laut Staatsanwalt Alois Ebner finanziell bereichert haben. Der Taxifahrer hätte laut den Aussagen der Flüchtlinge 680 Euro kassiert, der reguläre Preis für die Fahrt läge laut Staatsanwaltschaft aber bei maximal 380 Euro. Diese Aussage konnte sich der Taxler nicht erklären, denn er habe von den Fahrgästen lediglich einen 500 Euro Schein bekommen. Da er diesen nicht wechseln konnte, wollte er dies bei der nächsten Tankstelle tun. Zuvor geriet der Taxler jedoch in eine Verkehrskontrolle. Es stellte sich heraus, dass es sich bei den Fahrgästen um illegale Personen handelte. Warum die Syrer gegenüber der Polizei behaupteten, dass sie dem Taxifahrer 680 Euro gegeben hätten, kann sich der Beschuldigte nicht erklären. Nach der Befragung bei der Polizei habe er dann vergessen, die 150 Euro Wechselgeld zurückzugeben. „Ich war so aufgeregt. Ich würde mich nie an jemandem bereichern“, so der Mann. In seinem Schlussplädoyer erklärt der Staatsanwalt, dass man in diesem Fall den Taxler wohl nicht der Schlepperei schuldig sprechen könne. Der Verteidiger des Mannes sieht das genauso: „Ich schließe mich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an.“ Das Wechselgeld von 150 Euro wird an die Flüchtlingshilfe Österreich gespendet.


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