Muttertagsbesuche über die Grenze hinweg erlaubt
BEZIRK BRAUNAU. Bezirkshauptmann Gerald Kronberger gab nun bekannt, dass Besuche zu Muttertag über die Grenze hinweg erlaubt sind. Dies sei mit den deutschen Kollegen so abgesprochen. Jedoch gilt diese Regelung offenbar nur für Personen, die von Deutschland in den Bezirk Braunau einreisen möchten.
„In Abstimmung mit den zuständigen Behörden in Deutschland und den Nachbarbezirken darf ich Ihnen mitteilen, dass ein Grenzübertritt für den Muttertagsbesuch von nächsten Angehörigen an diesem Sonntag, den 10. Mai 2020, für die beiden Grenzübergänge im Bezirk Braunau ermöglicht wird und dies unter die Ausnahme der besonders berücksichtigungswürdigen familiären Gründe fällt beziehungsweise keine 14 tägige Heimquarantäne bei der Rückreise/Einreise ausgelöst wird. Dies gilt nach Rücksprache mit den deutschen Kollegen vice versa. Die Beamten an der Grenze wurden von mir informiert bzw instruiert. Ich wünsche allen Müttern einen schönen Muttertag“, gibt Braunaus Bezirkshauptmann Gerald Kronberger bekannt.
Hygienerichtlinien und Meldenachweis
Beim Besuch sei darauf zu achten, dass die allgemeinen Hygienerichtlinien wie Mindestabstand oder die Benutzung von Desinfektionsmittel eingehalten werden. Die Mitnahme eines Nachweises, etwa ein Foto des Meldezettels am Handy oder ein Adressauszug von der Mutter, zur Bescheinigung an der Grenze wird dringend empfohlen.
Besuche im Seniorenheim nur mit Termin
Besuche in Seniorenwohnheime im Bezirk Braunau sind ausnahmslos nur nach voriger Terminvereinbarung mit der jeweiligen Leitung des Heimes möglich!
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