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Waldbrandschutzverordnung für Bezirk Braunau erlassen

Online Redaktion, 21.03.2022 17:47

BEZIRK BRAUNAU. Die Bezirkshauptmannschaft Braunau hat die Waldbrandschutz-Verordnung erlassen. Damit gelten in den Waldgebieten im Bezirk bestimmte Regeln.

 (Foto: Volker Weihbold)
(Foto: Volker Weihbold)

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Braunau sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Waldeigentümer dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen.

Übertretungen werden mit Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.

Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2022 außer Kraft.


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