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ST.PANTALEON/LOCHEN. „Eine Rotstirnamazone muss in St. Pantaleon in einem kleinen Käfig alleine dahinvegetieren“, meldete eine besorgte Tierliebhaberin im April dem Tierschutzverein Pfotenhilfe in Lochen. Der Verein erstattete umgehend Anzeige, der Papagei befindet sich immer noch in illegaler Einzelhaltung.

"Wozu ein Tierschutzgesetz, wenn es nicht vollzogen wird", fragt sich Jürgen Stadler vom Verein Pfotenhilfe. (Foto: Pfotenhilfe)

„Für Rotstirnamazonen ist laut Tierschutzgesetz eine Voliere mit einem absoluten Minimum von sechs Quadratmetern und zwei Metern Höhe vorgeschrieben. Zudem ist die Einzelhaltung streng verboten. Es handelt sich hier also um illegale Tierquälerei“, weiß Jürgen Stadler vom Verein Pfotenhilfe.

Mitte Mai und zuletzt Ende Juni fragte die besorgte Tierliebhaberin, die den Vorfall gemeldet hat, bei der Pfotenhilfe nach, warum der Vogel immer noch in diesem kleinen Käfig leiden muss.

„Wozu ein Tierschutzgesetz, wenn es nicht vollzogen wird“

„Wir wissen leider nicht, warum die Tierschutzbehörde nicht einschreitet, den Papagei beschlagnahmt und ihn aus diesem schrecklichen Verließ befreit“, so Stadler. „Auf Nachfragen sogar bei der Oberbehörde und der Tierschutzombudsstelle des Landes OÖ bekommen wir seit einem Vierteljahr keine Antwort. Wozu haben wir ein ohnehin schon nicht besonders strenges Tierschutzgesetz, wenn nicht einmal das vollzogen wird? Der arme Papagei leidet dort wahrscheinlich schon seit Jahren physisch und auch psychisch extrem unter der Einzelhaft, auch ein Flügel scheint eine alte Verletzung zu haben, wie auf einem Video zu erkennen ist. Umso wichtiger wäre ein rasches Einschreiten!“

Statement der Tierschutzombudsfrau

Seitens der Tierschutzombudsfrau OÖ Cornelia Rouha-Mülleder heißt es: „Natürlich setze ich mich als Tierschutzombudsfrau OÖ für die Interessen des Tierschutzes ein, ebenso in diesem Fall. Eine Einzelhaltung einer Papageienart entspricht grundsätzlich nicht den Normalverhalten der hoch-sozialen Vögel und ist nur in Ausnahmefällen bei Fehlprägungen – nach kompetenten Vergesellschaftungsversuchen – erlaubt. Auch muss die Haltungsumwelt den Bedürfnissen der Tiere entsprechen und gibt es klare tierschutzrechtliche Mindestanforderungen, die einzuhalten sind. Nähere Informationen zu laufenden Fällen darf ich leider nicht geben.“


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