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Geflügelpest im Bezirk Braunau festgestellt

Michelle Baumann, 10.10.2024 13:19

BEZIRK BRAUNAU. Im Bezirk Braunau wurde am 9. Oktober ein Fall von hochpathogener Geflügelinfluenza (H5N1) bestätigt. Es handelt sich um eine landwirtschaftliche Haltung von 150 Hühnern sowie einigen Gänsen und Enten im Bezirk Braunau. Ein Teil des Geflügelbestandes ist bereits an der Erkrankung verendet. Für die noch vorhandenen Tiere wird von der Bezirkshauptmannschaft die Tötung angeordnet.

Symbolfoto - Im Bezirk Braunau wurde eine Geflügelpest festgestellt, für Menschen besteht keine Gefahr. (Foto: teamfoto/stock.adobe.com)
Symbolfoto - Im Bezirk Braunau wurde eine Geflügelpest festgestellt, für Menschen besteht keine Gefahr. (Foto: teamfoto/stock.adobe.com)

„Auch wenn die Geflügelpest immer wieder festgestellt wird – sie stellt für den Menschen keine Gefahr dar und wird auch nicht über Lebensmittel übertragen“, betont Landesveterinärdirektor Thomas Hain.

Schutz- und Überwachungszone

Rund um die betroffene Haltung wird für mindestens 21 Tage eine Schutz- und für mindestens 30 Tage eine Überwachungszone eingerichtet.

In der Schutz- und Überwachungszone gelten für die Tierhalter von Geflügel folgende Auflagen:

  • Alle Personen, die Geflügelstallungen betreten, müssen angemessene Biosicherheitsmaßnahmen (z.B.: Desinfektion an Ein- und Ausgängen der Stallungen) einhalten. Besuche sind zu dokumentieren
  • Alle Fahrzeuge, die einen Geflügel-Betrieb anfahren oder verlassen, sind geeigneten Desinfektionsmaßnahmen zu unterziehen
  • Sollte es zu einer erhöhten Sterblichkeit von Geflügel im Betrieb kommen, ist dies unmittelbar der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden
  • Das gehaltene Geflügel ist so abzusondern, dass es vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist (aufzustallen). Dies gilt unabhängig von der Bestandsgröße, das bedeutet, dass die Aufstallungsverpflichtung grundsätzlich auch für Kleinbetriebe unter 50 Tieren gilt.
  • Das Geflügel darf nur mit Genehmigung der Bezirksverwaltungsbehörde in einen Betrieb verbracht oder aus einem Betrieb entfernt werden.

Katastralgemeinden in der Schutzzone: Mattighofen, Humertsham, Furth, Schalchen, Unterlochen, Weinberg

Katastralgemeinden in der Überwachungszone: Auerbach, Irnprechting, Biburg, Hartberg, St. Georgen an der Mattig, Haselreith, Aschau, Feldkirchen, Gstaig, Wiesing, Sandthal, Helpfau, Kager, St. Florian, Uttendorf, Jeging, Sauldorf, Siegertshaft, Heiligenstatt, Oberweissau, Oberwienertal, Schnellberg, Schweigetsreith, Mauerkirchen, Spitzenberg, Grubedt, Waasen, Achenlohe, Munderfing, Apfenthal, Neukirchen, Pfaffstätt, Erlach, Gschwendt, Pischelsdorf, St. Georgen, Obertreubach, Schalchen (Treubach)


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