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Online Redaktion, 07.02.2025 11:05

BRAUNAU. Schüler wollten in einem Klassenzimmer der HTL Braunau eine Österreichfahne mit Bundeswappen aufhängen. Da die Rechtslage dazu laut HTL nicht klar ist, ordnete die Direktion vorerst das Abhängen an. Das wird von FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl kritisiert.

Das Abhängen einer Österreich-Fahne mit Bundeswappen sorgte in Braunau für Diskussionen. (Foto: Elmar Gubisch/stock.adobe.com)

Die Verwendung der Dienstflagge des Bundes, also die Flagge der Republik Österreich mit Bundeswappen, unterliegt gesetzlichen Regelungen. Das Recht zum Führen des Wappens haben jene, die es in Ausübung staatlicher Funktionen verwenden. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Bundes- oder Nationalratspräsidenten oder Mitglieder der Bundesregierung. Wer das Bundeswappen unbefugt führt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro rechnen, wie die HTL Braunau betont.

Behörden, Ämter oder andere Dienststellen des Bundes sowie Hochschulen und Universitäten dürfen das Bundeswappen ebenfalls führen. „Nicht geklärt ist allerdings, ob die Dienstflagge auch in einem Klassenzimmer hängen darf“, erklärt die HTL.

Bildungsdirektion am Zug

Deshalb bat die Schulleitung die Schüler, die Flagge bis zur Klärung der Rechtslage abzuhängen. Nun sei die Rechtsabteilung der Bildungsdirektion in Oberösterreich am Zug, so die HTL.

„Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler zu verantwortungsbewussten Menschen erziehen und halten es in diesem Fall für das Beste, wenn die Flagge bis zur rechtlichen Abklärung der Sachlage abgehängt bleibt“, sagt HTL-Direktorin Gerda Schneeberger. „Sollte die Rechtsabteilung der Bildungsdirektion OÖ zum Schluss kommen, dass die Dienstflagge des Bundes in einem Klassenzimmer hängen darf, dann ist es den Schülerinnen und Schülern selbstverständlich gestattet, die Flagge wieder aufzuhängen.“

Kritik von der FPÖ

Für FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl ist die Lage schon jetzt klar. Ihm zufolge sei es legal, die österreichische Fahne mit dem Bundeswappen als Wandschmuck zu verwenden: „Das Wappengesetz regelt lediglich, dass das Bundeswappen nicht geführt und somit eine rechtliche Berechtigung vorgetäuscht werden kann. Auch ist die öffentliche Herabwürdigung im Wappengesetz eindeutig geregelt und wird klar sanktioniert.“ Er möchte, dass sich die Schulleitung bei den betroffenen Schülern und Eltern entschuldigt.


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