Keine Verurteilung im Fall von Tierquälerei an Schäferhund, nur Geldstrafe für Hundehalter
BRAUNAU/LOCHEN/RIED. Ein Jahr nach dem bekannt gewordenen Tierquälerei-Fall rund um Schäferhund Enzo in Braunau ist das Verfahren gegen seinen früheren Halter am Landesgericht Ried eingestellt worden. Der Mann muss lediglich 2.200 Euro Geldbuße und Verfahrenskosten zahlen.
Enzo hatte kaum noch Fell, war abgemagert und hinkte aufgrund ständiger Schmerzen, weil sein Halter sich konsequent weigerte, die juckenden Räudemilben und seine starke Arthrose behandeln zu lassen. Nachdem auch Behördenauflagen den Halter nicht zur Einsicht gebracht hatten, wurde Enzo vor rund einem Jahr vom Amtstierarzt beschlagnahmt und am Tierschutzhof Pfotenhilfe untergebracht, wo er behandelt und aufgepäppelt wurde.
Prozess gegen früheren Halter
Der Angeklagte, der sich vor Gericht schuldig bekannte und zusicherte, künftig kein Tier mehr zu halten, blieb damit von einer Verurteilung verschont. Die Pfotenhilfe Lochen, auf deren Tierschutzhof Enzo nach seiner Beschlagnahmung umfassend behandelt und gepflegt wurde, zeigte sich enttäuscht.
Anhebung des Strafmaßes gefordert
„So eine geringe Strafe stimmt mich sehr traurig. Vor allem, weil ich Enzos erbarmungswürdigen Zustand, der so lange unnötig leiden musste, hautnah miterlebt habe“, sagte Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler. Die Organisation fordert erneut eine Anhebung des Strafrahmens für Tierquälerei auf fünf Jahre, um künftig abschreckendere Urteile zu ermöglichen.
Enzo sucht liebevolles Zuhause
Die Staatsanwaltschaft hat der Pfotenhilfe die Parteienstellung in diesem Verfahren verweigert und damit die Chance auf Erstattung der Kosten für Pflege und Tierarzt genommen. Die Pfotenhilfe sehe sich daher als Verlierer, weil sie bis heute und weiterhin auf allen Kosten und Sorgen sitzenbleibt. „Denn Enzo wartet immer noch auf ein neues Zuhause, diesmal aber mit liebevollen Menschen, die sich um ihn sorgen“, so Stadler.
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