ÖGB: „Bei Jobinseraten darf Mindestgehalt nicht fehlen“
BRAUNAU. Laut Gesetz muss das Mindestentgelt bei Stellenausschreibungen angegeben werden. Das wurde in letzter Zeit aber oft ignoriert, berichtet Michaela Feichtenschlager, Regionalsekretärin des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) Braunau.

Die gesetzliche Regelung, dass bei Stellenausschreibungen das Mindestgehalt angegeben werden muss, sollte eigentlich den Arbeitgebern bekannt sein, meint Feichtenschlager. Immerhin besteht die Vorschrift bereits seit mehr als zehn Jahren.
Kürzlich hätten sich allerdings wieder Fälle gehäuft, bei denen das Entgelt in den Stellenausschreibungen nicht erwähnt wurde. „Es kann nicht sein, dass sich hier die Praxis einschleicht, das Gesetz zu ignorieren“, sagt die ÖGB-Regionalsekretärin. Sie betont: „Die Bezahlung muss bei allen Ausschreibungen mit nur ganz wenigen Ausnahmen für hohe Führungspositionen angegeben werden.“


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