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Pflegegeld für demenzkranke Frau abgelehnt: Arbeiterkammer klagte erfolgreich

Sabrina Antlinger, 23.12.2024 12:30

BEZIRK BRAUNAU. Nachdem die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) den Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds für eine 87-jährige demenzkranke Frau aus dem Bezirk Braunau abgelehnt hatte, klagte die Arbeiterkammer (AK) erfolgreich dagegen. Das Arbeits- und Sozialgericht Ried sprach der Frau nun die Pflegestufe 5 zu, weit über der ursprünglichen Stufe 2.

AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: Volker Weihbold)
AK-Präsident Andreas Stangl (Foto: Volker Weihbold)

Die Frau, die an einer fortgeschrittenen demenziellen Erkrankung leidet, war zunehmend auf 24-Stunden-Pflege und die Unterstützung ihrer Tochter angewiesen. Da sich der Gesundheitszustand jedoch verschlechterte, wurde ein Antrag auf höheres Pflegegeld gestellt.

 

Trotz der erheblichen Verschlechterung blieb die PVA bei der bisherigen Pflegestufe 2. Dieser Bescheid ignorierte den tatsächlichen Pflegeaufwand, der weit über dem Rahmen dieser Einstufung lag.

Unterstützung durch die AK

Die Tochter der betroffenen Frau wandte sich an die Bezirksstelle Braunau der Arbeiterkammer. Nach Prüfung des Falls war klar: Der Pflegeaufwand entsprach nicht der bewilligten Pflegestufe. Die AK brachte den Fall vor Gericht und setzte auf ein unabhängiges medizinisches Gutachten. Dieses belegte, dass der Pflegebedarf der Frau über 180 Stunden monatlich beträgt, ergänzt durch einen Erschwerniszuschlag von 45 Stunden.

Gericht spricht Pflegestufe 5 zu

Das Gericht folgte den Argumenten der AK und der medizinischen Begutachtung und entschied zugunsten der Klägerin. Die PVA muss der Frau nun die angemessene Pflegestufe 5 gewähren. Damit erhält sie nicht nur eine gerechte finanzielle Unterstützung, sondern auch die notwendige Anerkennung ihres Pflegebedarfs.

Starke Botschaft der AK

AK-Präsident Andreas Stangl betont die Bedeutung solcher Erfolge: „Wenn Bescheide dem Gesundheitszustand und dem Pflegebedarf der Betroffenen nicht gerecht werden, können sich unsere Mitglieder und ihre Angehörigen auf die rechtliche Unterstützung der AK verlassen.“


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