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Preisunterschiede von bis zu 108 Prozent bei Elektromonteuren

Sabrina Antlinger, 04.06.2025 12:23

BEZIRK BRAUNAU. Wer aktuell eine Elektrofirma beauftragt, sollte vorher genau hinschauen: Eine aktuelle Erhebung der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) zeigt deutliche Preisunterschiede bei Stundensätzen und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern. Die Erhebung vom Mai ergab Preisunterschiede von bis zu 108 Prozent.

Elektromonteur (Foto: stock.adobe.com/Lazy_Bear)
Elektromonteur (Foto: stock.adobe.com/Lazy_Bear)

Insgesamt wurden 105 Betriebe unter die Lupe genommen, darunter auch vier Unternehmen aus dem Bezirk Braunau. Die Stundensätze schwanken je nach Anbieter und Tätigkeit stark: Bei Elektromonteuren lagen die Preise zwischen 64,80 Euro und 115,26 Euro, bei Servicetechnikern reichten sie sogar bis zu 135 Euro pro Stunde. Auch die Fahrtkosten für Anfahrten von zehn Kilometern oder 15 Minuten Wegzeit zeigen enorme Unterschiede: Der Durchschnittspreis liegt bei 35,22 Euro, der Höchstwert bei stolzen 90,54 Euro.

Blick in den Bezirk

Im Bezirk Braunau bekommt man den günstigsten Elektromonteur für 70,80 Euro bei einem Betrieb in Eggelsberg, den teuersten für 79,20 Euro in Braunau. Bei den Servicetechnikern geht die Preisspanne weiter auseinander: von 73,80 bis 118,80 Euro. Während man beim günstigsten Betrieb nur rund 17 Euro für die Fahrtkosten rechnen muss, muss man beim teuersten mehr als 70 Euro alleine für die Fahrt hinblättern. Zudem stellte die AK fest, dass sich die Stundensätze im Durchschnitt um fünf Prozent und die Fahrtkosten um zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht haben.

AK-Tipp: Mehrere Angebote einholen

Die Konsumentenschützer der AK raten dringend, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen. Wichtig sei, auf eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten zu achten – also auf Arbeits-, Material- und sonstige Leistungen. Ein verbindlicher Kostenvoranschlag darf vom Unternehmen nicht überschritten werden – andernfalls muss der Kunde informiert werden. Wird der Kostenvoranschlag als „unverbindlich“ deklariert, darf er in der Regel nur um zehn bis 15 Prozent übertroffen werden. Wird keine Information über höhere Kosten gegeben, verliert der Betrieb den Anspruch auf die Mehrkosten.


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