Mutter und Sohn vertrieben Drogen in der Fußball-Fanszene
EFERDING. Ein Mutter-Sohn-Paar aus dem Bezirk Eferding hat über einen längeren Zeitraum Drogen an Fans eines Fußballvereins verkauft. Nach umfangreichen Ermittlungen wurden beide verurteilt.

Der Sohn (20) nutzte seine aktive Zugehörigkeit zur Fanszene eines Fußballvereins, um Suchtmittel – vorwiegend Cannabiskraut – im Zuge von Fußballspielen an Gleichgesinnte weiterzuverkaufen. Weitere Übergabeorte waren öffentliche Plätze und die Wohnadresse der Beschuldigten.
Cannabis, Koks und Crystal Meth
Bei einer Hausdurchsuchung Anfang Februar 2026 an der Wohnadresse der beiden Beschuldigten konnten verschiedene Suchtmittel sichergestellt werden. Dabei handelte es sich unter anderem um 300 Gramm Cannabiskraut, nicht unerhebliche Mengen Kokain, Crystal Meth sowie Ecstasy.
Dealer führten akribisch Buch
Darüber hinaus führten die Beschuldigten über ihre Verkäufe detaillierte schriftliche Aufzeichnungen, wodurch der Suchtgifthandel äußerst professionell organisiert erschien. Anhand dieser Unterlagen konnte allein für den Zeitraum Jänner 2026 ein Umsatz im mittleren vierstelligen Eurobereich nachgewiesen werden.
Cannabis aus eigenem Anbau
Ein Teil des veräußerten Cannabiskrauts wurde von den Beschuldigten zudem selbst produziert. Im Rahmen von zwei Anbauzyklen sollen die Beschuldigten an ihrer Wohnadresse Cannabispflanzen bis zur Erntereife aufgezüchtet haben. Daraus dürften insgesamt rund 1,2 Kilogramm verkaufsfertiges Marihuana gewonnen worden sein.
Aufgrund der erhobenen Sachlage wurde der 20-jährige Beschuldigte festgenommen und in weiterer Folge in die Justizanstalt Wels eingeliefert, wo er eine sechswöchige Untersuchungshaft verbüßte. Die 49-jährige Mutter wurde nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft nach eintägiger Festnahme auf freiem Fuß angezeigt.
Die Urteile
Die Beschuldigten zeigten sich zu den Tatvorwürfen teilweise geständig. Der 20-jährige Beschuldigte ist im Zuge seiner Gerichtsverhandlung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Der unbedingte Strafteil von einem Monat gilt durch die bereits verbüßte Untersuchungshaft als abgegolten. Seine Mutter erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten.


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