Ortschef wegen Vergewaltigung verurteilt - Rücktritt (Update: 5. Oktober, 12.39 Uhr)
SCHARTEN. Zu siebeneinhalb Jahren Haft ist Jürgen Höckner (ÖVP), Bürgermeister in Scharten, wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 55-Jährige soll sich zwischen 2014 und 2016 mehrmals an einer Mitarbeiterin vergangen und diese verleumdet haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert der wiedergewählte Bürgermeister sein Amt.
Taschentuch als Beweismittel
Ausschlaggebend waren die DNA-Spuren von Opfer und Täter auf einem Taschentuch, das die Klägerin aufbewahrt hatte. Vor Gericht meinte der Angeklagte, er habe im Gemeindeamt masturbiert und das dabei verwendete Tuch in einen Mülleimer geworfen. Er hat die Mitarbeiterin, nachdem sie Vorwürfe erhoben hatte, wegen Verleumdung angezeigt.
GPS-Daten gelöscht?
Der Ortschef gab zu Protokoll, dass er bei den angeblichen Übergriffen nicht am Tatort war. Oliver Plöckinger, Anwalt des Beklagten, versuchte die Zeitangaben und Aussagen des Opfers zu widerlegen. So würden Uhrzeiten und Termine bei zwei der Vergewaltigungen nicht übereinstimmen, einmal soll der Angeklagte sogar auf dem Weg nach Italien gewesen sein. Das Gericht erhoffte sich nun nähere Auskünfte von den Google-Geodaten des Bürgermeisters, denn sowohl das Handy als auch der verwendete Computer sind nicht mehr auffindbar. Bisher konnte man jedoch nicht alle GPS-Daten des Angeklagten finden. „Das wahrscheinlichste Szenario ist, dass eine Datenlöschung stattgefunden hat“, sagt der Sachverständige Franz Fotr. Beweisen ließe sich das aber nicht.
Suchanfragen im Google-Verlauf machen Richter hellhörig
Anfragen auf dem ausrangierten Smartphone des Beschuldigten wie „Was speichert Google von mir?“, „Wie lange speichert das Handy WhatsApp?“ und „Wie stellt Google den Standort fest?“ ließen den Richter hellhörig werden.
Schuldig gesprochen
Die Staatsanwältin sah in ihrem Schlussplädoyer die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. “Es gebe nicht den geringsten Anhaltspunkt für einvernehmlichem Geschlechtsverkehr“, sagte der Richter. Das Taschentuch als objektives Beweismittel lasse nur einen Schuss zu, hieß es in der Urteilsbegründung: Es habe Geschlechtsverkehr gegeben. Da der einvernehmliche Geschlechtsverkehr seit Beginn der Verhandlungen bestritten wurde, wurde der ÖVP-Politiker schuldig gesprochen. Er wurde zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt und muss dem Opfer 7.000 Euro zahlen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss er sein Amt abgeben.
Ortschef geht in Berufung
Höckners Verteidiger meldete Strafberufung an.
Update Dienstag, 5. Oktober: Höckner gibt seinen Rücktritt bekannt
Der Bürgermeister hat heute der Volkspartei OÖ sowie der ÖVP Scharten seinen Rücktritt bekannt gegeben. „Das Urteil macht mich fassungslos, ich übernehme aber die politische Verantwortung und werde mein Bürgermeisteramt zurücklegen“, erklärt Höckner. „Auch wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist klar, dass bei einer erstinstanzlichen Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft die Weiterführung einer politischen Funktion wie eines Bürgermeisteramtes ausgeschlossen ist. Der gewählte Bürgermeister von Scharten wird sich daher nicht angeloben lassen“, sagt Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) zur nicht rechtskräftigen Verurteilung des Bürgermeisters. Obmann der ÖVP Scharten, Christian Steiner, sagt dazu in einer ersten Stellungnahme: „Es wird zu einer Neuwahl in Scharten kommen. Zur weiteren Vorgangsweise werden die Gremien der ÖVP Scharten nächste Woche Dienstag tagen.“


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