Die Stadtgemeinde Enns ersucht die Hecken zu schneiden
ENNS. Am Stadtamt werden immer wieder Beschwerden darüber eingebracht, dass durch Äste und Sträucher, die auf öffentliche Straßen und Gehsteige ragen, Sichtbehinderungen und Schäden an Kraftfahrzeugen entstehen, beziehungsweise Fußgänger vom Gehsteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen.

Aufgrund der gegebenen gesetzlichen Bestimmungen ist der Lichtraum der Straße bis zu einer Höhe von 4,5 Meter von jeglichem Astwerk freizuhalten. Für Schäden an Kraftfahrzeugen, aber auch für Unfallschäden, die durch Sicht- und Verkehrsbehinderungen durch Äste und Sträucher entstehen, die unterhalb von 4,5 Meter Höhe in die Fahrbahn ragen, hat der Grundeigentümer zu haften. Besonders wichtig ist dies in Kreuzungsbereichen und bei den Grundstücksausfahrten – der Sichtraum ist unbedingt freizuhalten.
Anzeige an Bezirkshauptmannschaft
Die Stadtgemeinde Enns ersucht daher dringend alle Grundbesitzer, in Fahrbahnen oder auf Gehsteige ragende Bäume und Sträucher ehestens und ordnungsgemäß zurück zu schneiden. Sollte dies in Extremfällen trotz schriftlichen Ersuchens nicht erfolgen, ist die Stadtgemeinde Enns aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet, Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land zu stellen.


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