"Geflügelpest": Vogelgrippe in Privathaltung im Bezirk Linz-Land festgestellt
LINZ-LAND/HOFKIRCHEN. In einer Kleinsthaltung im Bezirk Linz-Land wurde das für Vögel hochpathogene Influenzavirus Typ H5N1 (Vogelgrippe-Virus) nachgewiesen. Alle am Betrieb gehaltenen Hühner sind plötzlich verendet. Der Betrieb wurde durch die zuständige Veterinärbehörde umgehend gesperrt, die verendeten Tiere wurden seuchensicher entsorgt. Am Betrieb werden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt.

Die Aviäre Influenza, besser bekannt als Vogelgrippe, breitet sich in ganz Europa aus, und vermehrte Fälle vom Subtyp H5N1 werden bei Vögeln festgestellt. Die gute Nachricht ist, dass der derzeit nachgewiesene Virustyp keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt. Jedoch besteht die Notwendigkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere im Zusammenhang mit Hausgeflügel.
In Österreich ist das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko eingestuft. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf Geflügelhalter im Land, die nun verstärkt auf Biosicherheitsmaßnahmen achten müssen, um einen möglichen Erregereintrag zu verhindern.
Kontakt mit Wildvögeln meiden
Ein wesentlicher Übertragungsweg der Geflügelpest ist der Kontakt mit der Wildvogelpopulation. Daher sind bestimmte Schutzmaßnahmen von großer Bedeutung. Enten und Gänse sollten getrennt von anderem Geflügel gehalten werden, um das Übertragungsrisiko zu minimieren. Ebenso sollte das Geflügel bestmöglich vor Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden, sei es durch Netze oder Dächer. Die Fütterung und Tränkung der Tiere dürfen ausschließlich im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen. Besondere Vorsicht ist bei der Tränkung geboten, die keinesfalls mit Wasser aus Sammelbecken erfolgen sollte, zu dem Wildvögel Zugang haben könnten. Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften muss mit besonderer Sorgfalt erfolgen, um eine mögliche Übertragung zu minimieren.
Hygienemaßnahmen wichtig
Bevor die Stallungen betreten werden, ist ein Wechsel von Kleidung und Schuhen erforderlich. Allgemeine Hygienemaßnahmen sollten stets eingehalten werden, um eine Kontamination zu verhindern. Bei jedem Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist eine umgehende Anzeige bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich. In einigen Gebieten Österreichs wird das Geflügelpestrisiko als stark erhöht eingestuft. Dies bedeutet, dass Betriebe mit mehr als 50 Stück Geflügel zur verpflichtenden Stallhaltung übergehen müssen. Für alle anderen Haltungen gelten die oben genannten Biosicherheitsmaßnahmen, die von Geflügelhaltern in Risikogebieten dringend umgesetzt werden sollten.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Geflügelhalter in Risikogebieten diese Maßnahmen unverzüglich umsetzen, um ihre Tiere zu schützen und die Ausbreitung der Aviären Influenza einzudämmen. Durch koordinierte Anstrengungen und Beachtung der vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen können Landwirte dazu beitragen, die Verbreitung der Geflügelpest einzudämmen und die Gesundheit ihrer Tiere zu gewährleisten.


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