Staatsanwaltschaft erhebt nach dem Doppelmord in Wullowitz Anklage gegen Jamal A.
LEOPOLDSCHLAG/LINZ. Anklage wegen zweifachen Mordes und schweren Raubes erhebt die Staatsanwaltschaft Linz gegen den tatverdächtigen afghanischen Asylwerber Jamal A. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe. Das gab die Staatsanwaltschaft Linz heute Vormittag in einer Pressekonferenz bekannt.

Die Staatsanwaltschaft Linz erhebt Anklage gegen den 33-jährigen Afghanen, der am 14. Oktober in einer Asylunterkunft in Wullowitz David H. aus Kefermarkt, einen Flüchtlingsbetreuer des Roten Kreuzes, niedergestochen und - zur Erlangung eines Fluchtfahrzeuges - den nur wenige Meter entfernt wohnenden Landwirt Franz G. getötet haben soll. Der 63-jährige Altbauer - ihm fügte der Täter fünf Messerstiche zu - starb noch am Tatort, der 32-jährige Flüchtlingsbetreuer - auf ihn stach der Täter zweimal ein - starb vier Tage nach der Tat im Krankenhaus.
Anklage auf zweifachen Mord und schweren Raub: Es drohen bis zu zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe
Die Anklage lautet daher auf zweifachen Mord und schweren Raub. „Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten zehn bis zwanzig Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe“, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft Linz. Momentan wartet der Angeklagte in der Justizanstalt Linz auf seinen Prozess. Wann dieser stattfindet, steht noch nicht fest.
Der mutmaßliche Doppelmörder flüchtete nach den Tathandlungen mit dem geraubten Fahrzeug. In den späten Abendstunden des 14. Oktober 2019 ließ er sich nach erfolgreicher Fahndung widerstandslos in Linz festnehmen.
Angeklagter zeigte sich geständig
Schon in der ersten Vernehmung zeigte sich der Angeklagte tatsachengeständig, er habe die beiden Getöteten aber nur erschrecken wollen. Vom zweiten Opfer sei ihm das Auto verwehrt worden. Der Landwirt habe zudem zu schreien begonnen, worauf der Tatverdächtige ihm in die Brust gestochen habe.
Tatverdächtiger fühlte sich benachteiligt
Zum getöteten Betreuer beschrieb der Afghane gegenüber den psychiatrischen Sachverständigen einen durchgängigen latenten Konflikt, da ihn dieser in der Vergangenheit immer wieder - aus seiner Sicht unpassend - zurechtgewiesen oder benachteiligt habe - zuletzt am Vormittag des Tattages durch die Rüge, dass er nicht eigenmächtig Arbeitszeiten mit einem Kollegen tauschen könne. „Ein Affektdelikt liegt bei der Tag vom 14. Oktober 2019 aber nicht vor“, hält die Staatsanwaltschat Linz fest.
Keine Unterbringung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorgesehen
„Zur Tatzeit war der Angeklagte zurechnungsfähgig - und abgesehen vom Konsum eines Cannabisjoints - nüchtern. Nach dem Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen leidet er zwar unter einem religiös gefärbten Wahn, der für die Tathandlungen aber weder ursächlich noch wesentlich war. Die Voraussetzung für die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher liegen nicht vor“, betont die Staatsanwaltschaft Linz.


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