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BEZIRK FREISTADT. Für den Besitz bestimmter Waffen und großer Magazine gibt es eine Meldepflicht, die noch bis 13. Dezember 2021 erfüllt werden kann. Wer dieser Verpflichtung bis dahin nicht nachkommt macht sich strafbar.

Die BH stellt Waffenbesitzkarten oder Waffenpässe aus, es gibt weder Enteignungen oder Entschädigungszahlungen. Foto: Weihbold

Konkret geht es um die Registrierung folgender Waffentypen, die mit der Waffengesetznovelle 2018 zu verbotenen Waffen erklärt wurden:

• halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, welches mehr als 20 Patronen aufnehmen kann

• halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, welches mehr als zehn Patronen aufnehmen kann

• große Magazine (mehr als 20 Patronen bei halbautomatischen Faustfeuerwaffen; mehr als zehn Patronen bei halbautomatischen Schusswaffen)

• Salutwaffen (ehemalige Schusswaffen, die zum ausschließlichen Abfeuern von Knallpatronen, Gasen und Flüssigkeiten umgebaut wurden.)

Keine Enteignungen, keine Entschädigungszahlungen

Die Bezirkshauptmannschaft stellt aufgrund der Meldung eine entsprechende Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass aus. Wichtig: Der bisherige Besitzstand bleibt erhalten, es gibt keine Enteignungen oder Entschädigungszahlungen und es erfolgt keine Abgabe von Schusswaffen oder Magazinen an die Waffenbehörde. Wer der Meldungsverpflichtung nicht oder verspätet nachkommt, begeht eine gerichtlich strafbare Handlung, hinsichtlich Magazine eine Verwaltungsübertretung. Auch die bisher nicht der Registrierungspflicht unterliegenden Schrotflinten sind bis 13. Dezember bei einem ermächtigten Waffenhändler als C-Waffen registrieren zu lassen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht ebenfalls eine Verwaltungsübertretung.


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