
ST. LEONHARD. Der Mühlviertler Wolf dürfte nun wieder zugeschlagen haben. Diesmal wurden zwei Rinder in St. Leonhard verletzt.
Das der Wolf im Mühlviertel noch da ist, belegen neuerliche Sichtungen in Unterweißenbach (unweit der Ortstafel) und dem täglichen Schulweg der ansässigen Kinder. Auch in St. Leonhard dürfte ein oder derselbe Wolf sein Unwesen treiben. Am Montag, den 18. September, wurden zwei Rinder auf einer Weide verletzt, sie hatten Bissspuren an den Fesseln. Auf Anraten des örtlichen Tierarztes wurde der oberösterreichische Wolfsbeauftragte Wolfgang Sollberger kontaktiert. Dieser hat DNA-Proben entnommen und zur Untersuchung nach Wien geschickt. Die Tiere waren sehr aufgeregt und nervös. Der betroffene Bauer hat die Herde nun gänzlich von der Weide genommen. Die zwei verletzten Rinder haben inzwischen Fieber und müssen geschlachtet werden.
Frist läuft ab
„Die Lage im Mühlviertel spitzt sich zu. Immer wieder wird mir von Sichtungen, nervösen Weidetieren und auch verletzten Rindern und Schafen berichtet. Ich bin daher froh, dass wir dieser realen Gefahr für Mensch und Weidetier etwas entgegenzusetzen haben. Ein Abschuss auf Basis der OÖ Wolfsmanagementverordnung ist zwar die Ultima Ratio, doch wir dürfen davor nicht zurückschrecken, wenn es die Lage erfordert. Und im Mühlviertel steht das für mich außer Frage“, sagt Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger. „Da eine Fristverlängerung der Abschusserlaubnis gesetzlich nicht möglich ist, appelliere ich an die Bürger jede Vergrämungsmaßnahme beim Land Oberösterreich zu melden. Ebenso jedes verletzte oder gerissene Nutztier. Im Optimalfall wird so eine neuerliche Abschuss-Erlaubnis – in nahtloser Fortsetzung der bisherigen – ausgelöst.“
Jener Wolf, der immer wieder die Nähe von Menschen sucht und keine Scheu zeigt, wurde als Risikowolf eingestuft und darf noch bis Samstag, 23. September 2023 in einem 10-km-Radius (ausgehend von der letzten Vergrämung) geschossen werden. Rechtliche Basis ist die OÖ Wolfsmanagementverordnung. Läuft die Frist für einen Abschuss erfolglos aus, heißt das noch lange nicht, dass der Wolf „sicher“ ist. Es braucht nur zwei erneute Vergrämungsmaßnahmen (Rufen, Stein nachwerfen, etc. reicht schon aus) um eine neuerliche Entnahme-Erlaubnis (gesetzlich) zu rechtfertigen.