Urteil im Brandstiftungs-Prozess endete mit drei Jahren Freiheitsstrafe für Hausbesitzerin
SCHÖNAU/LINZ. Zweiter Verhandlungstag in Sachen Brandstiftung an einem Asylquartier in Oberndorf, Gemeinde Schönau: Nach wenig mehr als drei Stunden im Prozess gegen eine 41-jährige Mühlviertlerin verkündete die Richterin Freitag Mittag das Urteil des Schöffensenats: drei Jahre Haft, eines davon unbedingt, wegen des Verbrechens der Brandstiftung. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.
Wie berichtet, soll die 41-Jährige ihr eigenes Gasthaus in Schönau im Mühlkreis, in dem 16 Asylwerber und ein Freund der Familie untergebracht waren, in der Nacht von 9. auf den 10. September 2024 angezündet haben. Zur Ladung weiterer Zeugen war das Verfahren Anfang Oktober 2025 vertagt worden. Am zweiten Verhandlungstag, Freitag, dem 23. Jänner, standen zur Klärung des Motivs für eine Brandstiftung vor allem die finanziellen Verhältnisse der Hausbesitzerin im Mittelpunkt.
Die finanzielle Situation
Dass diese alles andere als rosig waren, bestätigte Franz Hackl, Geschäftsleiter der Raiffeisenbank Mühlviertler Alm, in seiner Zeugenaussage. Da aber die fälligen Raten, wenn auch teils mit Verspätung, immer wieder getilgt wurden, sei der Kredit für den Kauf des Gasthauses nie fällig gestellt worden. Auch ein möglicher Verkauf der Liegenschaft aufgrund der Veräußerungsvollmacht der Bank sei zwar mit dem Besitzer-Ehepaar besprochen worden, aber nie vollzogen worden. Grund dafür war ein vorgelegter Kaufvorvertrag, in dem ein potenzieller Käufer mehr als das Doppelte des von Raiffeisen geschätzten Wertes des Gasthauses zu zahlen bereit war. Zustande gekommen war dieser Verkauf allerdings nie.
Kein Zweifel für Staatsanwältin
Für die Staatsanwältin stand außer Zweifel, dass nur die Angeklagte das Feuer gelegt haben konnte, vor allem wegen der minutiösen Auswertung der Handydaten und des Stromausfalls am Liwest-Modem durch massive Hitzeeinwirkung in der Brandnacht.
Dass die 41-Jährige zu diesem Zeitpunkt am Tatort war, hatte sie von Anfang an zugegeben. „Es war aber nur eine Ausrede, dass Sie nach der Heizung sehen wollten“, so die Staatsanwältin. Das Land Oberösterreich habe wegen gravierender Mängel im Asylquartier wie Mäusen und Schimmel angedroht, die Asylwerber anderweitig unterzubringen, die Einnahmen wären dadurch weggefallen. „Es waren 17 Leute im Haus, die es gerade noch heraus geschafft haben. Dass ich Ihnen nicht Mordvorsatz vorwerfe, liegt nur daran, weil eine Brandschutztüre zu war.“
„Loch auf, Loch zu“
Verteidiger Hartmut Gräf bemühte sich, den hohen sechsstelligen Schuldenstand als Motiv für eine Brandstiftung zu entkräften, obwohl die Richterin die finanzielle Lage der Beschuldigten als „Loch auf, Loch zu“-System bezeichnete. „Meine Mandantin hat trotz hoher Privatentnahmen sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt und auch noch Schulden zurückgezahlt, es gab also gar keinen Grund, das Haus anzuzünden. Das Asylquartier war grundsätzlich höchst profitabel.“
„Ich war es nicht“
Argumente, die Gräf auch in seinem Schlussplädoyer noch einmal bekräftigte. „Zum Brandzeitpunkt waren 17 andere Personen genauso weit weg vom Brandherd wie meine Mandantin. Auch Fremde hätten ins Haus gelangen können“, appellierte er an den Schöffensenat, auch an die fünf Kinder, vier davon minderjährig, der Beschuldigten zu denken. „Wenn Sie nur den geringsten Zweifel haben, muss es einen Freispruch geben.“ „Ich war es nicht“, betonte auch die 41-Jährige noch einmal, bevor sich das hohe Gericht zur Beratung zurückzog.
Drei Jahre Freiheitsstrafe
Nach der rund halbstündigen Beratung stand das Urteil fest: Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass die Mühlviertlerin den Brand im Asylquartier gelegt hatte. Sie wurde des Verbrechens der Brandstiftung schuldig gesprochen und zu drei Jahre Freiheitsstrafe, eines davon unbedingt, verurteilt.
42.000 Euro für Feuerwehreinsatz
Außerdem muss die Frau der Gemeinde Schönau, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, 42.000 Euro für den Feuerwehreinsatz zurückzahlen.
Mildernd wirkte sich ihre Unbescholtenheit auf das Urteil aus, erschwerend wog die Gefährdung von 17 Menschenleben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden