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SCHÖNAU. In Arbeit ist derzeit noch die schriftliche Ausfertigung de Urteils in der Causa Brandstiftung in einer Asylwerberunterkunft in Oberndorf.

Das Urteil gegen die Besitzerin des Gebäudes - drei Jahre Freiheitsstrafe - ist bisher nicht rechtskräftig. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. (Foto: Greindl)

Wie berichtet, war die Besitzerin (41) und ehemalige Wirtin im Jänner 2026 zu drei Jahren Freiheitsstrafe wegen Brandstiftung an ihrem Gasthaus in der Nacht von 9. auf 10. September 2024 verurteilt worden. Ein Jahr Haft wurde unbedingt ausgesprochen. Das Urteil erlangte damals keine Rechtskraft.

Laut Walter Eichinger, Vizepräsident des Landesgerichts Linz, wird sich die Formulierung der schriftlichen Urteilsausfertigung noch über den Sommer hinziehen. Nach deren Zustellung kann die Angeklagte innerhalb von vier Wochen erneut Rechtsmittel ergreifen. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung.


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