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FREISTADT. Mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP und WIFF war im Mai im Freistädter Gemeinderat eine Neuplanungsgebietsverordnung für den Bereich Zemannstraße – südliche Linzer Straße beschlossen worden. Das Land OÖ hat diese Verordnung nun bestätigt. 

Der Entwurf des mehrstöckigen Baus eines Teams rund um Günter Vrecun kann aufgrund der Verordnung so nicht realisiert werden. (Foto: Greindl)

Am Montag erhielt die Stadtgemeinde die Bestätigung der Abteilung Raumordnung des Amts der Oö. Landesregierung. Es gibt keine Rechtswidrigkeiten, die Neuplanungsgebietsverordnung ist damit in Kraft. Dem Beschluss war eine lange Diskussion rund um den geplanten Neubau des baufälligen Muslimischen Gebets- und Kulturzentrums Alif vorausgegangen. Die neue Verordnung limitiert die zulässige Bebauung in diesem Bereich nun auf maximal zwei oberirdische Geschoße. 

„Planungs- und Rechtssicherheit“

Damit gebe es nun einen verbindlichen Rahmen, der für Planungs- und Rechtssicherheit sorgt, kommentierte FP-Stadtrat NRAbg. Harald Schuh. Die FPÖ hatte auch integrationspolitische Argumente ins Treffen geführt. „Eine Moschee dieser Größenordnung hätte aus unserer Sicht bestehende Parallelstrukturen weiter verstärkt.“

„Verzögern und verhindern“

Für Kultur-Stadtrat Architekt Klaus Fürst-Elmecker (Grüne) ist die Neuplanungsgebietsverordnung nichts anderes als eine Verzögerungs- und Verhinderungstaktik. „Durch die Reduzierung auf zwei Geschosse wird nicht nur dem Verein Alif sein Recht genommen, ein Grundstück in seinem Besitz wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. Die gesamte Entwicklung in diesem Gebiet und damit auch das vielzitierte städtebaulich sensible Erscheinungsbild der südlichen Stadteinfahrt leidet genau durch diese de facto Totalsperre für eine zeitgemäße Bautätigkeit.“

Der Stadtteil werde derzeit durch die Messehallen, deren Höhe über eine fünfgeschossige Bebauung hinausgehen, und durch das Hotel Freigold, das mit einer Höhe von 40 Metern einem zwölfgeschossigen Wohnbau entspreche, dominiert.

Gleiches Recht für alle

In der Zemannstraße stehe ein moderner viergeschossiger Wohnbau. „In dieser Lage, der Torsituation am Beginn der Zemannstraße und südliche Linzer Straße, ist diese Minimalhöhe städtebaulich und gestalterisch, aber auch wirtschaftlich notwendig und sinnvoll“, so Elmecker, der den Gleichheitsgrundsatz für alle Grundeigentümer und Bauwerber einfordert. Der Beschluss eines Bebauungsplans hätte auch verkehrstechnisch eine deutliche Verbesserung in Sachen Sicherheit ermöglicht.


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